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DAC/NRF-Ergänznungslieferung

Kapseln bilden den Schwerpunkt

04.01.2017  09:54 Uhr

Von Antje Lein / Die DAC/NRF-Ergänzungslieferung 2016/2 ist erschienen. Im Mittelpunkt steht die Kapselherstellung, für die zahlreiche Texte überarbeitet wurden. Neu ist zudem die DAC- Probe 22 zur Bestimmung der Teilchenbeschaffenheit mittels optischer Mikroskopie, die für Pulver besondere Bedeutung hat.

In den vorherigen Ergänzungslieferungen hatte die DAC/NRF-Kommission bereits den Grundstein für die Neuausrichtung der Kapselherstellung gelegt. Diese zielt ab auf ein verlustärmeres Verfahren auf Massebasis, das vorläufig für niedrig dosierte Kapseln vorgesehen ist. Wirkstoff und Füllmittel sind dabei in ihren Eigenschaften bereits so definiert, dass sie nur noch getrennt gewogen und in einer glatten Schale gemischt werden müssen. 

 

Entscheidend sind dabei für die Mischungsgüte und die gleichmäßige und vollständige Befüllung der Kapseln ein Wirkstoff und ein Füllmittel möglichst ähnlicher und geringer Teilchengröße sowie eine definierte Schüttdichte des Füllmittels.

 

Die Grundtechnik ist Schritt für Schritt in den Allgemeinen Hinweisen I.9. »Kapseln« beschrieben. Dort finden sich auch die Rahmenbedingungen für das Herstellungsverfahren, etwa die Wirkstoffvorbereitung und die Schüttdichte-Spezifikation. Darüber hinaus werden erstmals konkrete Empfehlungen für die Festlegung eines Wirkstoff-Produktionszuschlags gegeben. Diese gelten auch für andere Herstellungstechniken und werden von der DAC/NRF-Kommission nach und nach differenziert werden.

 

Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.38.) ist das erste Füllmittel, für das Nennfüllmassen für verschiedene Kapselgrößen festgelegt wurden (siehe dazu auch die Rezepturhinweise »Kapseln« auf www.dac-nrf.de). In der Vorschrift wurde der zulässige Schüttdichte-Bereich erweitert, da das vorgeschriebene Mannitol 35 chargenabhängige Schwankungen aufweist, die für das daraus zubereitete Füllmittel und die spätere Kapselherstellung relevant sind. In dem Zusammenhang wurden auch die DAC-Probe 21 zur Schüttdichtebestimmung und die Alternative Identifizierung für Mannitol zur Füllmittelherstellung (NRF S.38.) überarbeitet.

 

Die neue DAC-Probe 22 ermöglicht die Charakterisierung eines Wirkstoffs hinsichtlich seiner Teilchengröße. Das ist zum Beispiel wichtig für die Entscheidung, ob er für die Kapselherstellung vorvermahlen werden muss. Die Probe wurde bei der Alternativen Identifizierung verschiedener Wirkstoffe aufgenommen. Auch der neue Eintrag zur Definition der Pulverbeschaffenheit in den Allgemeinen Vorschriften (Abschnitt 1.2) steht hiermit in Verbindung. Die Herstellung von Rezepturarzneimitteln wird von Inprozessprüfungen begleitet. Für Pulver und Kapseln stehen dazu zwei neue Rechen­hilfen bei den DAC/NRF-Tools zur Verfügung: die Berechnung von Masse­verlust und Masseneinheitlichkeit bei Kapseln und ein Schema zur Herstellung und Prüfung nicht abgeteilter einfacher Pulver.

 

Prüfvorschrift für Cannabisblüten-Extrakt

 

Mit der Monographie C-054 »Eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz« enthält die Ergänzungslieferung eine Prüfvorschrift für einen Extrakt aus Cannabisblüten, der mithilfe Mittelkettiger Triglyceride auf 5 Prozent Δ9-Tetrahydrocannabinol eingestellt ist. Dieser Extrakt ist nach Weiterverarbeitung zum Rezepturarzneimittel für die perorale Gabe vorgesehen. Für die Inhalation ist er nicht geeignet. Ergänzt wird die Monographie durch einen Eintrag im Farbteil. Weitere neue Farbabbildungen unterstützen die Eingangsprüfung von Drogen und Drogenauszügen.

 

Neu im Abschnitt Stammzubereitungen sind die Octenidindihydrochlorid-Stammlösung 2 % (NRF S.50.) und das Thermogel (NRF S.51.). Octenidindihydrochlorid ist zwar gut, aber nur langsam in Wasser löslich, was insbesondere die Einarbeitung in Cremes erschwert. Die Verarbeitung lässt sich durch die glycerolische Stammlösung wesentlich erleichtern. Bei dem Thermogel handelt es sich um eine Grundlage auf Poloxamer-Basis mit temperaturabhängiger Konsistenz. Bei Raumtemperatur ist es halbfest, bei einer Temperatur unter 12 °C flüssig. Es enthält zusätzlich Mittelkettige Triglyceride, die der Austrocknung der Haut vorbeugen. Erprobt ist es bereits als Vehikel für Antimykotika, wie Terbinafin­hydrochlorid und Ciclopirox-Olamin, zur Behandlung von Haut- und Nagelpilz.

Farbliche Kennzeichnung gestrichen

 

Bei den DAC-Proben wurden die Schmelztemperatur-Mikrobestimmung (Probe 1) und die Visuelle Prüfung auf Schwebeteilchen in Parenteralia (Probe 5) gestrichen. Letztere kann durch die Ph.-Eur.-Methode 2.9.20 »Partikelkontamination – Sichtbare Partikeln« in Verbindung mit einer Risiko­abschätzung ersetzt werden. Da die Apothekenbetriebsordnung seit 2012 im § 16 keinen Hinweis mehr zur farblichen Kennzeichnung der vorsichtig und sehr vorsichtig zu lagernden Stoffe enthält, wurde die entsprechende Übersicht in der DAC-Anlage K gestrichen. Bei der Kennzeichnung und Lagerung von Ausgangsstoffen sind die Gefahrstoffverordnung und die Lagerungshinweise der Arzneibücher zu beachten. Die DAC- Anlage G zur Kapselherstellung mittels Kalibrierverfahren wurde mit Verweis auf die Allgemeinen Hinweise I.9. auf­gelöst. Die in der Anlage bisher beschriebenen Methoden A und B sind neben weiteren Herstellungsverfahren im Kapitel I.9. nachzulesen.

 

Die bereits im Deutschen Arzneibuch begonnene konsequente Neu­bezeichnung der wasserhaltigen Grundlagen wurde nun auch bei der Weichen Salbe DAC (Unguentum molle) umgesetzt. Die Grundlage ist jetzt unter der Bezeichnung »Weiche Creme« mit der Ordnungsziffer C-290 zu finden. Der Systematik nach handelt es sich um eine lipophile Creme. Die Allgemeinen Hinweise I.10. »Pulver zum Einnehmen, Granulate, Pellets und Streukügelchen«, beschäftigen sich mit der Herstellung nicht abgeteilter Pulver, die nur aus dem Wirkstoff allein oder einer Mischung aus Wirkstoff und Füllmittel bestehen können. Beide Fälle werden getrennt erläutert, jeweils unter Bezugnahme auf die entsprechenden Rechenhilfen bei den DAC/NRF-Tools, mit deren Unterstützung die schrittweise Volumeneinstellung auf die Dosierhilfe dokumentiert wird.

 

Ergänzungen im Kapitel I.11. »Flüssige Zubereitungen zum Einnehmen« betreffen die Vorgaben der Arzneibuchmonographie zur Dosiergenauigkeit der Tropfen zum Einnehmen und spezifische Hinweise zum Umgang mit Kolben­pipetten bei der Dosierung öliger Lösungen. Hier war in der Praxis aufgefallen, dass die Verbindung zwischen Steckeinsatz und Kolbenpipette in einzelnen Fällen nach regelmäßigem Gebrauch nicht mehr vollkommen dicht war, ebenso wie auch die Verbindung zwischen Steckeinsatz und Schraubkappe.

 

Bei den Glucocorticoid-haltigen Cremes in den NRF-Rezepturvorschriften wurde bei der Aufstockung mit Grundlage zur Ansatzmenge ein Zwischenschritt berücksichtigt, um die gleichmäßige Verteilung der zuvor angefertigten Wirkstoffanreibung besser sicherzustellen. In den Vorschriften 11.37. und 11.38. wurde zusätzlich das pulverförmige Rezepturkonzentrat von der nicht mehr erhältlichen Reisstärke- Verreibung auf die im DAC beschriebene Mannitol-Verreibung umgestellt.

Formel-Korrektur

Die Allgemeinen Hinweise I.9. enthalten eine fehlerhafte Formel zur Ansatzmengenberechnung beim massenbasierten Verfahren (Gravimetrischen Methode zur Ansatzmengenfestlegung). Die Variable n muss durch x ersetzt werden. Das x steht für die Anzahl der herzustellenden Kapseln. Die Formel lautet richtig:

 

mFM-Ansatz = (mKI - mRS) · x = mKI · x - mRS-Ansatz

Mepivacainhydrochlorid überflüssig

 

Die Ethanol-haltige Zinkchlorid-Sklerosierungslösung (NRF 5.5.) enthielt bisher neben den sklerosierend wirkenden Zink- und Calciumsalzen auch Mepivacainhydrochlorid, das jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr als Rezeptursub­stanz zur Verfügung steht. Bereits früher waren Zweifel an der Notwendigkeit der Lokalanästhesie bei bestimmungsgemäßer Anwendung aufgekommen. Der Bestandteil ist entbehrlich.

 

Einen Überblick über alle neuen, überarbeiteten und gestrichenen Texte enthält das Vorwort zur aktuellen Ergänzungslieferung. Das DAC/NRF-Werk ist auch online aktualisiert. Abonnenten sollten nach Erhalt der Lieferung den neuen Zugangscode unter »Mein Konto« einpflegen, um die umfangreichen Online-Angebote ohne Unterbrechung nutzen zu können. /

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