Pharmazeutische Zeitung online
DAC/NRF-Kommission

Stellungnahme zum Praxisbeispiel

03.07.2012  17:34 Uhr

Von Holger Reimann / Zu dem zweiteiligen Beitrag Apothekenbetriebsordnung I: Rezeptur, Defektur – was ist zu beachten, PZ 23/2012 und Apothekenbetriebsordnung: Praxisbeispiel für ein Rezepturarzneimittel, 25/2012 von Andreas Kiefer, Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission, erreichten zahlreiche Leserzuschriften die DAC/NRF-Geschäftsstelle. Eine Stellungnahme aus der DAC/NRF-Kommission.

Der Autor, beziehungsweise die im Beitrag handelnde Apothekerin, hatte Zusammensetzung und Herstellungsanweisung konform zur hautärztlichen Verschreibung an eine NRF-Rezeptur angelehnt und so die Herstellung einschließlich Plausibilitätsprüfung und Dokumentation schnell und einfach realisiert (Kasten).

NRF-Rezeptur 11.37. mit Clioquinol 1 %

Betamethasonvalerat 0,1 g

Clioquinol 1,0 g

Citratpuffer 5,0 g

Basiscreme DAC zu 100,0 g

Verträglichkeit mit der Grundlage

 

Basiscreme DAC enthält mit Macrogol-20-glycerolmonostearat ein nichtionisches Tensid mit Macrogol-Teilstruktur. Ab einer gewissen Kettenlänge können Macrogole bestimmte phenolische Stoffe durch Nebenvalenzbindungen inaktivierten, vergleiche das NRF-Antidot 19.7. Diese Wechselwirkung gilt als Unverträglichkeit, wenn entweder der phenolische Stoff erheblich beeinträchtigt wird oder der Arzneiträger seine vorgesehenen Eigenschaften verliert oder beides eintritt. Dass Butylhydroxytoluol, Parabene, Tocopherol oder Estriol häufig in entsprechenden Grundlagen enthalten sind, widerlegt die Annahme, die Phenolgruppe führe zwangsläufig zur Inkompatibilität. So werden zwar Qualitätsverluste durch Salicylsäure und Triclosan für Basiscreme DAC beobachtet, mit Nichtionischer hydrophiler Creme SR DAC ist Salicylsäure jedoch verträglich, wie die NRF-Rezeptur 11.106. belegt. Klarheit geben im Einzelfall nur Laboratoriumsbefunde.

Bei der von Kiefer diskutierten Rezeptur blieben Konsistenz und Farbe mindestens vier Wochen lang unverändert. Sie enthält Clioquinol herstellungsbedingt nicht mikrofein gepulvert, aber fein verteilt (siehe Abbildungen). Die Clioquinol-Partikel belegen Wirkstoffsättigung und damit maximale Aktivität und lassen volle Wirksamkeit bei Anwendung erwarten. Unverträglichkeiten zwischen Clioquinol und nichtionischen Tensiden sind nicht bekannt, siehe die bereits durch Kiefer zitierten NRF-Rezepturhinweise »Clioquinol zur Anwendung auf der Haut«.

 

Gebrauchsanweisung

 

Auf dem Musterrezept fehlt die Gebrauchsanweisung. In manchen Fällen hat der Arzt dem Patienten diese separat mitgegeben. Wenn nicht, kann in begründeten Einzelfällen die Aussage des Patienten berücksichtigt werden, etwa bei einem gut informierten Psoriatiker.

Das ist aber nicht wünschenswert und darf nicht zur Regel werden. Die DAC/NRF-Kommission hat deshalb bereits mit den Berufsverbänden der »Vielverordner«, unter anderem Haut- und HNO-Ärzte, Maßnahmen abgesprochen, um dort die Sensibilität für die Notwendigkeit der qualifizierten Gebrauchsanweisung zu wecken und die Übermittelung an die Apotheke sicherzustellen.

 

Aufbrauchsfrist

 

Basiscreme DAC enthält als hydrophile Phase ein 20-prozentiges Propylenglycol-Wasser-Gemisch, das in Kombination mit dem hydrophilen Tensid die mikrobiologische Stabilität sichert. NRF-Tabelle I.4.-2 gibt für stabile Hautcremes die einjährige Aufbrauchsfrist an. Ausgangspunkt der Haltbarkeitsfestlegung ist aber die NRF-Abbildung I.4.-1. Deren »Fall 5« ist bei den nur auf Plausibilität geprüften Rezepturen die Regel und legt die vierwöchige Aufbrauchsfrist nahe. Die Entscheidung für »Fall 2« kommt zwar auch infrage, enthält jedoch die größere Unsicherheit und ist therapeutisch kaum erforderlich, beispielsweise bei oberflächlicher Streptokokkeninfektion. / 

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