Gutachten benennt Defizite |
10.06.2015 09:35 Uhr |
Von Ev Tebroke, Berlin / Die Pharmabranche will das System der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln in einigen Punkten korrigieren. Das im Zuge des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) etablierte Verfahren sei zu einseitig auf Kostendämpfung ausgelegt, kritisierte der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) am Dienstag in Berlin.
Nach vier Jahren sei es Zeit für eine Zwischenbilanz, betonte der BPI-Vorsitzende Martin Zentgraf. »Wenn das AMNOG tatsächlich als lernendes System zu verstehen ist, dann müssen wir es so verbessern, dass weiterhin für Innovationen eine wirtschaftliche Grundlage gegeben ist und vor allen Dingen, dass die Versorgung mit ihnen nicht darunter leidet.«
Die Hersteller sehen mit dem AMNOG Innovationen in Gefahr.
Foto: imago/INSADCO
In seiner jetzigen Form verhindere das AMNOG den Marktzugang von Innovationen und führe damit zu einer schlechteren Versorgung der Patienten in Deutschland, so das Ergebnis eines vom BPI in Auftrag gegebenen Gutachtens der Gesundheitsökonomen Professor Dieter Cassel von der Gerhart-Mercator-Universität Duisburg und Professor Volker Ulrich von der Universität Bayreuth. Zudem würden viele Medikamente mit Zusatznutzen und einem Erstattungspreis letztlich nicht beim Patienten ankommen, weil Ärzte oft nicht um die Wirtschaftlichkeit dieser neuen Präparate wüssten, so die Kritik. Hier müsse der Gesetzgeber gezielter informieren.
Um das AMNOG-System zu verbessern, müsste die Nutzenbewertung institutionell von der Preisfindung getrennt werden, lautet ein Fazit des Gutachtens. Die Omnipräsenz des GKV-Spitzenverbands, der sowohl an der Bewertung als auch an der Preisfindung maßgeblich beteiligt ist, wird zudem erneut kritisiert.
Auch sind nach Angaben der Gutachter die generischen Vergleichstherapien als Preisanker bei den Verhandlungen zum Erstattungspreis ungeeignet. Stattdessen sollte ein internationaler Vergleichspreis als Orientierung dienen. Grundsätzlich sei bei Arzneimitteln mit einem Zusatznutzen eine Preisuntergrenze empfehlenswert. Dies könnte verhindern, dass Hersteller ihre Produkte aufgrund eines zu niedrigen Erstattungspreises vom deutschen Markt nehmen. /