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Ab 2017

Isopropanol 70 Prozent nur noch mit Zulassung

01.06.2016  09:28 Uhr

Von Jennifer Evans / Apotheken dürfen das Biozid Isopropylalkohol (2-Propanol) 70 Prozent ab 2017 ohne Zulassungsantrag bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nicht mehr herstellen. Das teilte die ABDA am Dienstag mit. Das Produkt unterliegt der EU-Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO) vom 22. Mai 2012. Diese regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten.

2-Propanol 70 Prozent wird als Flächendesinfektionsmittel in der Apotheke oder auch in Krankenstationen und Arztpraxen verwendet. Nach Vorgaben der Biozid-VO muss jeder Hersteller – also auch jede Apotheke – allerdings bis zum 1. Juli 2016 einen Zulassungsantrag bei der BAuA stellen.

Dieser muss detaillierte Wirkstoff- und Produktdossiers mit genauen Angaben zu physikalischen und chemischen Eigenschaften enthalten sowie die Auswirkungen des Produkts auf Mensch und Umwelt darlegen. Eine durch die BAuA erteilte Zulassung ist dann zehn Jahre gültig und kostet gemäß Chemikalien-Kostenverordnung 14 300 Euro.

 

Die ABDA habe versucht, eine Gesamtzulassung des Produkts auf Bundesebene für alle Apotheken zu erwirken, heißt es in der Mitteilung. Dieser Vorstoß sei aber aufgrund hoher bürokratischer Vorgaben gescheitert. Demzufolge darf eine Apotheke ohne Zulassung 2-Propanol 70 Prozent zur Flächendesinfektion nur noch bis Ende 2016 herstellen und vermarkten. Für den Eigenbedarf gibt es eine Übergangsregel bis zum 1. Juli 2017. Danach ist jede Verwendung in der Apotheke zulassungspflichtig. Alternativ darf nach Angaben der ABDA Ethanol 80 Prozent aber noch so lange weiter verwendet werden, bis dessen Bewertung als Biozid abgeschlossen ist. /

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