Koalition will keine Rezeptmakler |
27.05.2015 09:34 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Die Große Koalition bessert die Regeln zum geplanten Entlassmanagement im Versorgungsstärkungsgesetz noch einmal nach. Über einen Änderungsantrag wollen Union und SPD klarstellen, dass private Anbieter bei der Entlassung eines Patienten keine Rezepte vermitteln dürfen.
Das Versorgungsstärkungsgesetz ist ein Mammutprojekt der Koalition. Entsprechend groß ist offenbar auch der Nachbesserungsbedarf, den Union und SPD für die Novelle ausgemacht haben. Vergangene Woche legten sie ganze 57 Änderungsanträge vor, die nun in das Gesetz einfließen sollen.
Auch die Regeln zum Entlassmanagement will die Koalition noch einmal überarbeiten. Darauf hatten sich vor Kurzem bereits die zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktionen verständigt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Klinikärzte künftig in engen Grenzen Arzneimittel verschreiben dürfen, wenn ein Patient das Krankenhaus verlässt. Union und SPD wollen diese Regelung nun um den Hinweis ergänzen, dass auch in einem solchen Fall das sogenannte Zuweisungsverbot gilt.
Zum Schutz der Versorgung
Die Große Koalition will die Betreuung der Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus verbessern. Rezeptvermittler sollen dabei keine Rolle spielen.
Foto: picture alliance/BSIP
Dieses ist im Apothekengesetz in § 11 verankert und schreibt vor, dass Ärzte oder andere Personen Apothekern keine Patienten oder Rezepte vermitteln dürfen. »Damit soll auch verhindert werden, dass die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet wird«, heißt es in der Begründung zu dem Änderungsantrag. Zudem solle das Zuweisungsverbot »korruptionsanfällige unerwünschte Formen der Zusammenarbeit« ausschließen. »Dies gilt auch im Rahmen des Entlassmanagements.«
Hintergrund dieser Klarstellung ist ein Urteil am Bundesgerichtshof aus dem vergangenen Jahr. Damals hatten die Richter die Vermittlung von Rezepten durch einen privaten Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Darüber hinaus greift die Koalition die Kritik an der Formulierung der Verschreibungsbefugnisse von Klinikärzten auf. Bislang heißt es im Gesetzentwurf, die Mediziner könnten ihren Patienten bei Entlassung die jeweils kleinste Packung nach Packungsgrößenverordnung verschreiben, bei Tabletten also etwa die Packung mit der geringsten Stückzahl. Der Änderungsantrag sieht nun vor, diese Passage umzuformulieren. Demnach sollen Ärzte vielmehr »eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen« verschreiben können.
Damit darf grundsätzlich jede N1-Packung auf dem Rezept stehen. Diese reichen in der Regel für eine Behandlungsdauer von zehn Tagen, enthalten aber nicht alle dieselbe Menge eines Arzneimittels. So dürfen N1-Packungen auch bis zu 20 Prozent mehr oder weniger beinhalten als für zehn Tage benötigt. Nach der bislang im Gesetzentwurf verankerten Regelung müssten Ärzte unter allen N1-Packungen eines Präparats noch einmal diejenige mit dem geringsten Inhalt auswählen. Diese Vorgabe soll nun entfallen.
Apotheker dürfen mitreden
Auch mit Blick auf den geplanten Innovationsfonds soll es Änderungen geben. Dieser soll unter anderem innovative sektorübergreifende Versorgungsprojekte fördern. Anträge auf Unterstützung dürfen dem Gesetzentwurf zufolge bislang nur bestimmte Gruppen stellen, darunter Ärzte, Krankenkassen oder Pharmaunternehmen, Apotheker hingegen zählen nicht dazu. Diese Aufzählung wollen Union und SPD nun streichen. »Der Kreis der möglichen Antragsteller ist somit nicht begrenzt«, heißt es in dem Änderungsantrag.
Ausschlaggebend für einen Antrag auf Unterstützung soll demnach nur die Frage sein, ob das jeweilige Vorhaben den Förderkriterien des Fonds entspricht. Auf viele Projekte zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit dürfte das zutreffen. /