Petition gegen Austauschpflicht |
29.05.2012 18:11 Uhr |
Von Anna Hohle / Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich dafür ausgesprochen, starke Schmerzmittel von der Austauschpflicht gegen preisgünstigere Medikamente mit gleichem Wirkstoff zu befreien. Dies gab der Bundestag in einer Pressemitteilung bekannt.
72 000 Menschen haben sich im Rahmen der Petition dafür ausgesporchen, starke Schmerzmittel von der Austauschpflicht zu befreien.
Foto: PZ/Müller
Die Deutsche Schmerzliga hatte Anfang 2011 ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Zuvor hatten 72 000 Menschen die Petition online unterschrieben. Auch die Apothekerverbände hatten den Antrag unterstützt.
Unterschiedliche Wirkung
2007 wurde im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung festgelegt, dass Apotheker bevorzugt jene Präparate abgeben müssen, die durch Rabattverträge zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller bestimmt werden. In der Praxis heißt das: Schließt eine Kasse einen neuen Rabattvertrag ab, muss der Apotheker seinem Kunden möglicherweise das gewohnte Schmerzmittel gegen das eines anderen Herstellers austauschen.
Bei vielen Arzneimitteln wird der Patient keinen Unterschied in der Wirkung feststellen, starke Schmerzmittel können jedoch trotz gleichen Wirkstoffs und gleicher Dosierung unterschiedlich wirken. Im schlimmsten Fall erleiden Patienten durch den Austausch stärkere Schmerzen oder vermehrt Nebenwirkungen.
Nun könnten starke Schmerzmittel von der Austauschpflicht ausgenommen werden. »Wir begrüßen es sehr, dass der Sachverstand über vermeintliche Einsparpotenziale gesiegt hat«, kommentierte Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie die Entscheidung des Petitionsausschusses. Dieser gibt das Gesuch nun an das Bundesministerium für Gesundheit und die Fraktionen weiter. Das Ministerium hat laut Müller-Schwefe die Chance, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung in ein Gesetz umzuwandeln. Dann könne man Betäubungsmittel »einfach vom Austausch ausschließen«. Alternativ könnte auch der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung geändert werden. /