Mehr Rechte für Patienten |
29.05.2012 18:11 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Das Bundeskabinett hat dem Entwurf für das Patientenrechtegesetz zugestimmt. Das Gesetz soll die Position der Versicherten stärken und für mehr Transparenz sorgen. Der Opposition geht der Entwurf nicht weit genug.
Das Patientenrechtegesetz hat lange auf sich warten lassen. Eigentlich sollte es bereits 2011 den Bundestag passieren, doch erst Anfang dieses Jahres legte das Bundesgesundheitsministerium einen fertigen Gesetzentwurf vor. Vergangene Woche hat nun das Kabinett dem Entwurf zugestimmt.
Patienten sollen ihre Rechte künftig einfacher durchsetzen können.
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Ziel ist es, die bislang in verschiedenen Gesetzen verankerten Rechte von Patienten zu bündeln und weiter auszubauen. So sollen Ärzte die Versicherten vor einer Behandlung künftig umfassend und verständlich informieren, auch über Risiken. Ein persönliches Gespräch ist dabei Pflicht, die schriftliche Aufklärung alleine reicht nicht aus. Darüber hinaus müssen Ärzte jede Behandlung sorgfältig dokumentieren. Der Patient erhält das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte.
Rechte durchsetzen
»Das Gesetz hilft Patientinnen und Patienten, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu können«, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Auch Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, das Gesetz sorge für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen. Bei Behandlungsfehlern sind Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Wenn es sich um einen schwerwiegenden Behandlungsfehler handelt, muss zudem der Arzt seine Unschuld nachweisen. Bei einfachen Fehlern liegt die Beweislast hingegen weiterhin beim Patienten.
Darüber hinaus sieht das Gesetz Strafen für Krankenkassen vor, die Leistungsanträge nicht fristgerecht bearbeiten. Fällt nicht innerhalb von drei bis fünf Wochen eine Entscheidung über einen Antrag, kann sich der Patient die Leistung selbst beschaffen und die Kasse muss die Kosten übernehmen.
Das Gesetz wird nun zunächst im Bundestag beraten. Kritik kam bereits von der Linkspartei. Das Gesetz sei nicht viel mehr als eine Sammlung von Rechtsnormen, die Gerichte bereits gesetzt hätten, sagte Kathrin Vogler, Gesundheitsexpertin der Linken. »Für die Patienten ist dieses Gesetz kein großer Gewinn.« Elisabeth Scharfenberg von den Grünen vermisst einen Härtefallfonds für Fälle, in denen Patienten mit schweren Schäden mit einer Klage keine Aussicht auf Erfolg haben.
Der Deutsche Ärztetag, der vergangene Woche in Nürnberg tagte, begrüßte das Patientenrechtegesetz grundsätzlich. Sinnvoll seien insbesondere die geplanten Vergütungszuschläge für Kliniken, die sich am Fehlermeldesystemen beteiligen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Delegierten warnten aber auch vor zu viel Bürokratie. »Ausufernde Dokumentation bindet wertvolle Zeit, die primär für die Behandlung genutzt werden sollte.« /