Zusatzvertrag mit allen Kassen |
23.05.2018 10:18 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Nach der Einigung mit den Ersatzkassen hat der Deutsche Apothekerverband nun auch mit allen anderen Krankenkassen einen Zusatzvertrag geschlossen, der für mehr Klarheit im Umgang mit Entlassrezepten sorgen soll. Die Apotheker werten den Abschluss insgesamt als positives Signal für das Zusammenspiel mit den Kassen.
Das Entlassrezept gibt es seit Oktober 2017. Klinikärzte dürfen ihre Patienten seitdem bei Entlassung Arzneimittel verschreiben. Nicht selten kommt es beim Einlösen der Verordnung in der Apotheke jedoch zu Problemen, etwa aufgrund formaler Fehler auf dem Rezept. Den zuständigen Arzt können Apotheker für Rückfragen in der Klinik dann meist nur schwer erreichen. Streng genommen müssen sie den Patienten dann ins Krankenhaus zurückschicken, damit das Rezept vor Ort korrigiert werden kann – andernfalls droht eine Retaxation.
Um das in Zukunft weitgehend zu verhindern, haben Kassen und Apotheker folgende Regelungen vereinbart:
Seit einigen Monaten erhalten viele Patienten ein Rezept von ihrem Klinikarzt, wenn sie das Krankenhaus verlassen.
Foto: Picture Alliance
Darüber hinaus haben Kassen und Apotheker die Vorgaben zu den Packungsgrößen nun eindeutiger geregelt:
Die neuen Regeln gelten rückwirkend seit dem 1. Mai. Das Entlassrezept sei in einigen Punkten bislang »nicht wirklich alltagstauglich« gewesen, sagte DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich. »Mit dem neuen Vertrag gibt es nun klare Regeln und vor allem bürokratische Entlastung für die Apotheken.« Dittrich zufolge hat der Abschluss mit dem GKV-Spitzenverband großes Gewicht. Verhandlungen mit den Kassen seien zuletzt oft schwierig gewesen, sagte er. »Aber dieser Vertrag zeigt, dass gute Kompromisse, die an erster Stelle den Patienten helfen, möglich sind.«
Vor Kurzem hatte der DAV bereits mit den Ersatzkassen eine ganz ähnliche Vereinbarung gefasst, die den Apothekern in einigen Punkten allerdings noch etwas mehr Spielraum lässt (lesen Sie dazu PZ 20/2018, Seite 8). Zudem hatten beide Seite eine Friedenspflicht für alle Entlassrezepte vereinbart, die seit dem 1. Oktober über eine Ersatzkasse abgerechnet wurden. /