G-BA begutachtet Förderanträge |
24.05.2016 09:33 Uhr |
Cornelia Dölger / Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat mit der Begutachtung von Projektskizzen begonnen, die sich um bestimmte Fördermittel bewerben. Insgesamt 296 eingereichte Konzepte lägen dem Expertenbeirat vor, teilte der G-BA mit. Fristende war der 9. Mai.
Die Antragsteller mit den überzeugendsten Vorschlägen würden anschließend gebeten, einen vollständigen Antrag auf Fördermittel einzureichen, hieß es. Mit Geldern aus seinem Innovationsfonds unterstützt der G-BA Versorgungsmodelle, die die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickeln.
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Zwei Drittel der Anträge beziehen sich dem G-BA zufolge auf die themenspezifische, ein Drittel auf die themenoffene Förderbekanntmachung. Die meisten Vorschläge der ersten Gruppe richteten sich demnach auf das Themenfeld »Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit in der Versorgung«, gefolgt von »Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung«.
Danach kämen »Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung« und »Instrumente zur Messung von Lebensqualität«. Die wenigsten Anträge entfielen auf die Themenfelder »Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege« und »Administrative und bürokratische Anforderungen im Gesundheitswesen«. /