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Keine ärztliche Aufklärung

22.05.2007  15:13 Uhr

Keine ärztliche Aufklärung

dpa / Ein Optiker muss dem Kunden keine ärztliche Aufklärung liefern. Er komme seinen Beratungspflichten ausreichend nach, wenn er schriftliche Informationsmaterialien zur Verfügung stelle. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, wie aus der Zeitschrift »OLG-Report« hervorgeht. Das OLG wies die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Zwölfjährigen ab (Az.: 4 U 19/06). Die Eltern des Mädchens warfen einer Optikerin vor, sie bei der Auswahl der Brillengläser nicht sachgerecht beraten zu haben. Die von ihr empfohlenen »Prismengläser« hätten bei der Zwölfjährigen zum Schielen geführt und eine Operation erforderlich gemacht. Zuvor hatte das Mädchen allerdings einen Augenarzt aufgesucht, der keine krankhafte Sehstörung festgestellt hatte.

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