Pharmazeutische Zeitung online
ABDA-Presseseminar

Steine im Blister

08.05.2007  16:53 Uhr

ABDA-Presseseminar

Steine im Blister

Von Thomas Bellartz und Daniel Rücker, Berlin

 

Zum 31. Mal informierte die ABDA Wirtschaftsjournalisten über die Lage der Apotheken. Neben Ertrag, Umsatz und Arbeitsplätzen standen dabei die Rabattverträge der Krankenkassen und die Arzneimittelsicherheit im Fokus.

 

Zu Beginn warfen ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Seitz einen Blick auf das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) und dessen Auswirkungen. Wolf zog dabei eine gemischte Bilanz. Auf der einen Seite habe nach dem GMG im Jahr 2004 und dem AVWG im vergangenen Jahr nun auch das GKV-WSG den Apotheker als Heilberufler gestärkt. Zudem erhielten die Apotheker durch die Rabattverträge mehr Verantwortung, sie würden zum »Gesetzesmanager«. Auf der anderen Seite belaste die im Gesetz festgeschriebene Erhöhung des Kassenrabattes auf 2,30 Euro die Apotheken erheblich. Hinzu kommen massive Startprobleme bei den Rabattverträgen. Mangelhafte Lieferfähigkeit einiger AOK-Vertragspartner beschert den Apothekern zum Teil erhebliche Mehrarbeit.

 

Seitz sieht durch die Rabattverträge generell mehr und höhere Arbeit auf die Apotheker zukommen. Die Umstellung der Patienten auf ein bestimmtes rabattiertes Arzneimittel sei erklärungsbedürftig. Außerdem steige das Inkassorisiko der Apotheker und das Warenlager werde mit steigender Zahl von Rabattverträgen größer und damit auch deutlich teurer, sagte der Hauptgeschäftsführer.

 

Grundsätzlich waren sich Wolf und Seitz jedoch einig, dass Rabattverträge ein Schritt in die richtige Richtung sind. Es sei eine alte Forderung der Apotheker, dass Rabatte dort ausgehandelt werden, wo die Preise gemacht werden. Dies habe die Politik mit dem GKV-WSG nun umgesetzt. Wolf zeigte sich optimistisch, dass die Startschwierigkeiten vor allem des AOK-Vertrages, bald behoben seien. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands Hermann S. Keller, der ebenfalls an der Veranstaltung teilnahm, kündigte weitere Gespräche mit den Verantwortlichen der AOK in dieser Woche an, in denen die noch bestehenden Probleme gelöst werden sollen.

 

Zweischneidiges Schwert

 

Dr. Sebastian Schmitz, ABDA-Geschäftsführer Wirtschafts- und Vertragsrecht, ging der Debatte um das Wohl und Weh der Rabattvertragsregelungen im Generikabereich auf den Grund. »Scharfes Instrument oder stumpfes Schwert« hatte Schmitz seinen Vortrag übertitelt. Vorweggenommen sei, dass seine Analyse zu dem Schluss kam, das Ganze sei ein zweischneidiges Schwert. Denn grundsätzlich seien Rabattverträge als Kostensenkungsinstrument sinnvoll, folgerte Schmitz. Deshalb unterstütze man auch die Vorgehensweise. Allerdings sei man mit der Umsetzung alles andere als einverstanden. »Wir erwarten eine Optimierung bei der Lieferfähigkeit. Denn es hilft niemandem, wenn die Verträge nur auf dem Papier existieren.« Wichtig sei, insgesamt aus diesen »Rabattverträgen der ersten Generation« die richtigen Rückschlüsse zu ziehen. Der Aufwand insbesondere für die Apotheken sei extrem, stellte Schmitz heraus. Unterstützt vom DAV-Vorsitzenden Keller, erläuterte er den Journalisten, wie sich die tägliche Arbeit in der Apotheke seit Einführung der Regelungen verändert habe.

 

Problematisch sei insbesondere der Abschluss von Verträgen mit Herstellern, die zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung nur über marginale Marktanteile verfügten. Es ging Schmitz dabei nicht darum, größeren Einheiten das Wort zu reden. Vielmehr müsse auch bei der Umsetzung der Rabattverträge unbedingt darauf geachtet werden, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Apotheken sichergestellt sei. Diese habe in den zurückliegenden Wochen lediglich unter dem Mantel der zwischen Kassen und DAV vereinbarten Friedenspflicht umgesetzt werden können. Angesichts der immer noch virulenten Probleme gehe man davon aus, dass diese Friedenspflicht noch einmal verlängert werde.

 

Im Gegensatz zu den ungeliebten »Mini-Verträgen« böten beispielsweise Zielpreisvereinbarungen für alle Beteiligten eine echte Alternative. In Rheinland-Pfalz und in Schlewswig-Holstein seien bereits erste Vereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen, Apothekerverbänden und Kassen unterzeichnet worden. Keller und Wolf sind sich sicher, dass es in naher Zukunft weitere Vereinbarungen auch in anderen Bundesländern geben werde. Schmitz betonte, es gebe zurzeit intensive Gespräche, die allerdings noch nicht kurz vor dem Abschluss stünden. Mit den Vereinbarungen könnten Kassen zum einen die erhofften Einsparungen erzielen, Apotheken könnten aber parallel dazu auch die Lieferfähigkeit aktiv sicherstellen. Das sei bei der aktuellen Regelung nicht möglich. Schmitz: »Der Gesetzgeber hat das Modell ausdrücklich auf Landesebene als Alternative zugelassen.« Dort, wo es zu einer Zielpreisvereinbarung zwischen den Beteiligten gekommen sei, werde der Zielpreisvereinbarung höhere Bedeutung beigemessen als anderen Lösungen - insgesamt spreche dies für mehr Verlässlichkeit.

 

Jährlich 7000 Meldungen an die AMK

 

Das deutsche Apothekensystem garantiert einen hohen Standard bei der Arzneimittelsicherheit. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK). Deren Leiter, Professor Dr. Thomas Beck, bezeichnete die öffentlichen Apotheken und damit auch die AMK als »letzte Kontrollinstanz zwischen Herstellung und Anwendung von Arzneimitteln«. Die AMK habe dabei die Aufgabe pharmazeutische Qualitätsmängel und unerwünschte Arzneimittelwirkungen aufzudecken und zu dokumentieren sowie gegebenenfalls geeignete Schritte einzuleiten, wie diese zu beheben sind. Darüber hinaus kümmert sich die AMK um die Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes und die korrekte Abgrenzung von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln.

 

Gemeinsam mit der Arzneimittelkommission der Ärzte (AKdÄ) ist die AMK zentrale Sammelstelle für Arzneimittelmeldungen. Wobei sich naturgemäß vornehmlich Apotheken an die AMK und Ärzte an die AKdÄ wenden. Bei der AMK gehen nach Becks Angaben pro Jahr zwischen 6000 und 7000 Meldungen ein. Rund ein Fünftel, allerdings mit steigender Tendenz sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW), vier Fünftel der Meldungen betreffen pharmazeutische Mängel. Von der AMK verläuft der Meldeweg bei Qualitätsmängeln weiter an die Landesbehörden, bei UAW an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die von Apotheken über die AMK gemeldeten Vorfälle führten im vergangenen Jahr zu 31 Rückrufen.

 

Wie wichtig der Beitrag von Apothekern und ihrer AMK für die Arzneimittelsicherheit in Deutschland ist, dokumentierte Beck anhand einiger besonders plakativer Beispiele. So fanden Apotheken bereits Steine in Blistern, kleine Metallgitter in Oblongtabletten, eine Fliege in einer Verbandsverpackung und andere bizarre Fremdkörper in Medikamenten und ihren Verpackungen.

Mehr von Avoxa