AVWL geht gegen AOK-Praktiken vor |
20.04.2016 10:28 Uhr |
Von Katja Egermeier / Nach dem Hamburger Apothekerverein (HAV) hat nun auch der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) beschlossen, rechtlich gegen die AOK Rheinland/Hamburg vorzugehen.
Diese untersagt Apotheken seit 1. April trotz bestehenden Liefervertrags, die AOK-Kassenmitglieder mit Standard- und Spezialnahrung zu versorgen. Mit einer einstweiligen Anordnung des zuständigen Sozialgerichts wolle der Verband die Kasse nun verpflichten, die entsprechenden Genehmigungsanträge zu bewilligen und zu den vereinbarten Konditionen abzurechnen, teilte der AVWL mit.
Vor zwei Wochen erst hatte der HAV aus den gleichen Gründen angekündigt, vor Gericht zu ziehen und im Eilverfahren für die Patientenversorgung durch die Apotheken zu kämpfen. »Die AOK Rheinland/Hamburg bleibt bei ihrer unhaltbaren Rechtsauffassung, wonach die seit vielen Jahren problemlos praktizierten Bestimmungen des geltenden und ungekündigten Arzneimittelliefervertrags nichtig seien, und verweigert die Genehmigung der Versorgung«, so AVWL-Geschäftsführer Sebastian Schwintek. Das habe bei den Patienten für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Der AVWL habe nun das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium als zuständige Landesversicherungsaufsicht eingeschaltet. /