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Retaxationen

Abschließende Einigung in Sicht

16.04.2013  22:47 Uhr

Von Ev Tebroke / Willkürliche Retaxationen von Krankenkassen bei Formfehlern auf Rezepten dürfte es bald nicht mehr geben. Wie aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) bestätigt wurde, haben sich die Verhandlungskommis­sionen von DAV und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Änderungen im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung geeinigt.

 

In einer Liste von Verstößen wird da­rin deutlich gemacht, welche Formfehler eine Retaxation nach sich ziehen können. »Alles, was nicht in dieser Liste aufgeführt ist, gilt auch nicht als Formfehler«, so ein DAV-Mitglied. Auch werde genau festgelegt, wo seitens des Apothekers Möglichkeiten bestehen, kleinere Formfehler nachträglich zu korrigieren.

 

Generell gebe es keinerlei neue Verpflichtungen für die Apotheker. Die Änderungen bündeln demnach nur explizit und abschließend, was sowieso schon in den Arzneimittelrichtlinien und den entsprechenden Gesetzestexten (Sozialgesetzbuch V, Arzneimittelgesetz, Arzneimittelverschreibungsordnung) geregelt ist. Zuletzt hatten einige Kassen diese Vorschriften anders interpretiert als die Apotheker. Um eventuellen Unklarheiten oder Fehlinterpretationen in Zukunft vorzubeugen, werden nun alle maßgeblichen Punkte deutlich und verbindlich im Rahmenvertrag aufgeführt. So verlängerte sich beispielsweise der für die Zahlungs- und Lieferansprüche entscheidende Paragraf 3, der bislang nur einen Absatz umfasste, auf sieben Absätze.

 

Mit dem geänderten Rahmenvertrag sollte es beim Thema Retax zukünftig keine Missverständnisse mehr geben, heißt es seitens des DAV. Dessen geschäftsführender Vorstand sowie einige Gremien der Kassen haben den Vertrag bereits gebilligt. Der DAV wird Ende April auf einer Mitgliederversammlung über den geänderten Rahmenvertrag abstimmen lassen. Sollten auch die DAV-Mitglieder und alle Kassen dem Vertrag zustimmen, wäre nach fast zweijähriger Verhandlungszeit endlich eine Lösung erzielt. /

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