DAK lenkt ein |
30.03.2016 09:16 Uhr |
Von Christina Müller / Apotheker können vorerst aufatmen: Die DAK-Gesundheit will sich künftig bei Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels mit einer Bescheinigung des pharmazeutischen Großhändlers zufriedengeben. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage der PZ.
Damit rückt die Kasse von ihrer bisherigen Position ab. Bislang hatte sie einen Nachweis darüber gefordert, dass das betroffene Medikament tatsächlich vom Hersteller nicht lieferbar sei.
Foto: iStock/Ruslan Dashinsky
Für Rezeptabrechnungen mit einem Abgabedatum ab dem 1. Juli 2015 akzeptiere die DAK nun auch rückwirkend alle Großhandelsbelege »unabhängig davon, ob die darin enthaltene Formulierung die Lieferunfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmers bestätigt oder nicht«. Dennoch müssen die Apotheker weiterhin die Regeln beachten: »Dies gilt nur für die Fälle, in denen die Verordnung die entsprechende Sonder-PZN und den entsprechenden Faktor für die Lieferunfähigkeit enthält«, stellt die Kasse klar.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßte den Kurswechsel der DAK – und übte gleichzeitig Kritik an der zeitlichen Einschränkung. »Der Stichtag ist für uns nicht nachvollziehbar, was wir der DAK-Gesundheit gegenüber auch zum Ausdruck gebracht haben«, so der DAV. Mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung habe er die Thematik bislang nicht besprochen. /