Neue TK-Rabattverträge mit Friedenspflicht |
18.03.2015 09:26 Uhr |
Von Anna Hohle / Die Techniker Krankenkasse (TK) hat zum 1. April neue Arzneimittel-Rabattverträge abgeschlossen. Bereits zum vierzehnten Mal konnten sich pharmazeutische Unternehmen dafür bewerben, TK-Patienten mit bestimmten Generika zu beliefern. Insgesamt sind 105 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 117 Fachlosen betroffen. 39 davon seien exklusiv an nur ein pharmazeutisches Unternehmen vergeben worden, heißt es bei der TK.
Für alle betroffenen Arzneimittel hätten bereits seit 2010 Rabattverträge bestanden, erklärte die Kasse. Die neuen Verträge gelten für zwei Jahre. Da für Apotheker jede neue Ausschreibung viel Verwaltungs- und Beratungsaufwand bedeutet, gilt laut TK eine vorübergehende Friedenspflicht bis Ende April. Geben Apotheker in diesem Zeitraum also nicht das laut neuem Rabattvertrag vorgesehene Präparat, sondern das eines anderen Herstellers ab, haben sie keine Retaxierungen zu befürchten.
»Die Apotheker haben mit ihrer Beratung wesentlichen Einfluss auf die Akzeptanz der neuen Rabattarzneimittel«, erklärte der Leiter des TK-Fachbereichs Arzneimittel, Tim Steimle. Um ihnen bei der Umstellung zu helfen, werde die TK ein Infopaket an alle deutschen Apotheken versenden. Es soll unter anderem ein Poster mit einer Übersicht der 100 wichtigsten Wirkstoffe unter TK-Rabattvertrag enthalten sowie Informationen zur Abgabe und Abrechnung von Hilfsmitteln.
Mit dem Paket wolle man die Apotheker dabei unterstützen, die Versicherten optimal zu beraten, so Steimle. Schließlich spare die Krankenkasse durch Rabattverträge bei gleicher Versorgungsqualität jedes Jahr rund 200 Millionen Euro ein. /