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IQWiG-Nutzenbewertung

Zweimal Daumen runter

19.03.2013  19:00 Uhr

Von Sven Siebenand / Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht bei zwei weiteren neuen Wirkstoffen keine Belege für einen Zusatznutzen. Betroffen sind diesmal zum einen das Antidiabetikum Dapagliflozin (Forxiga®), zum anderen Aflibercept (Eylea®), das zur Behandlung der altersabhängigen feuchten Makuladegeneration (AMD) zugelassen ist.

Die Begründung des IQWiG lautet in beiden Fällen sehr ähnlich. Im Falle des ersten SGLT-2-Hemmers Dapagliflozin heißt es in einer Pressemitteilung: »Aus dem Dossier lässt sich ein solcher Zusatznutzen nicht ableiten, da der Hersteller für keines der möglichen Anwendungsgebiete von Dapagliflozin relevante Daten vorgelegt hat.« Bei Aflibercept formuliert es das Institut so: »Aus dem Dossier lässt sich ein Zusatznutzen nicht ableiten, da der Hersteller für diesen Vergleich keine geeigneten Daten vorgelegt hat.«

 

Die Hersteller von Forxiga, Bristol-Myers Squibb und AstraZeneca, sind weiterhin davon überzeugt, dass ihr Präparat den bestehenden Bedarf nach neuen, innovativen Medikamenten für die Therapie des Typ-2-Diabetes erfüllt und somit einen Zusatznutzen für Patienten und Ärzte bietet. »Die Unternehmen werden sich im Bewertungsprozess weiterhin dafür engagieren, den Zugang zu diesem neuen Wirkstoff und erstem Vertreter seiner Klasse für Patienten mit Typ-2-Diabetes in Deutschland zu ermöglichen«, kündigt der Geschäftsführer von AstraZeneca Deutschland, Gabriel Baertschi, in einer Pressemitteilung an.

 

Bayer äußert sich in einer Presse- information zur IQWiG-Bewertung seines Präparats Eylea folgendermaßen: »Auf der Basis der Methodik des IQWIG hatte Bayer keine anderslautende Entscheidung erwartet. In dem nun folgenden Stellungnahmeverfahren wird das Unternehmen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) seine Argumente für einen Zusatznutzen nochmals näher darlegen.« Bayer erinnert daran, dass die Nutzenbewertung des IQWiG nur eine der Grundlagen ist, auf deren Basis der GBA über den Zusatznutzen von neuen Präparaten entscheidet. Der GBA kann ohne Begründung von der IQWiG-Bewertung abweichen und habe dies in den ersten beiden AMNOG-Jahren auch bereits mehrfach getan. /

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