Pharmazeutische Zeitung online

Verein demokratischer Pharmazeuten für generelle Beratungspflicht

19.03.2013  19:02 Uhr

Von Daniel Rücker / Nach der Überzeugung des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) müssen Patienten bei jeder Arzneimittelabgabe beraten werden, auch im Versandhandel. Der VDPP stellt sich damit ausdrücklich gegen die Position des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das der Meinung ist, beim Versandhandel entfalle die grundsätzliche Beratungspflicht.

Damit dokumentiere das BMG, dass ihm der Schutz der Patienten vor gesundheitlichen Risiken durch falsch angewendete Arzneimittel nicht so wichtig sei, schreibt der Verein in einer Stellungnahme. Dabei fordere Paragraf 20 der Apothekenbetriebsordnung ausdrücklich, dass die Apotheke den Beratungsbedarf des Patienten abfragen müsse. Diese Vorgabe sei im Versandhandel nicht zu erfüllen. Daraus jedoch zu schließen, dass es im Versandhandel keine Pflicht zur Beratung gebe, mache die Kunden von Versandapotheken zu Patienten zweiter Klasse.

 

Eine aktive Beratung sei unerlässlich, weil vielen Patienten die Notwendigkeit einer Beratung nicht bewusst sei, schreibt der VDPP. Die Beratung von Versandapotheken werde dagegen oftmals nicht in Anspruch genommen und damit die Arzneimittelrisiken bagatellisiert. Der VDPP fordert deshalb in seinem Schreiben die Bundesregierung auf, den Versandhandel mit Arzneimitteln so weit einzuschränken, wie es das EU-Recht zulässt. Das wäre maximal ein Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Außerdem drängt der VDPP auf eine Beratungspflicht für Versandapo­theken. /

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