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ZL-Warnung

Keine Dexter vital Kapseln abgeben

Datum 12.03.2013  18:27 Uhr

Von Astrid Kaunzinger, Jürgen Meins, Manfred Schubert-Zsilavecz und Mona Tawab / Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) rät Apotheken dringend von der Abgabe des Präparats Dexter vital® ab. Interne ZL-Untersuchungen haben in den als Nahrungs­ergänzungsmittel deklarierten Kapseln die Beimischung der strukturanalogen nicht zugelassenen PDE-5-Hemmer Thiosildenafil und Hydroxythiohomosildenafil offengelegt.

Auf der Website der Dexter vital GmbH (www.dexter-vital.de) wird Dexter vital als natürliche Alternative zu verschreibungspflichtigen PDE-5-Hemmern angepriesen. Ein Downloadflyer für Apotheken weist neben Produktnamen, PZN, Anbieter, Inhalt und Preis auf die Verfügbarkeit der Dexter-vital-Kapseln beim Apothekengroßhandel hin. Das »ausschließlich natürliche« Nahrungsergänzungsmittel soll laut Herstellerinformation aus Ginseng, Zinkgluconat, Rhodiola Rosea Extrakt, Gojiextrakt, Cinnamomi Cortex (Zimt) und Proteinen bestehen.

Auf derselben Website beruft sich ein deutscher Arzt auf Daten einer fortlaufenden Nutzer- und Patientenbeobachtung, die die Einnahme von Dexter vital »mit Ausnahme flüchtiger Verträglichkeitsreaktionen als sehr angenehm und sehr bekömmlich« beschreiben. Darüber hinaus hebt der Arzt die mit modernen synthetischen Medikamenten vergleichbare Wirkung dieser Kapseln hervor: »Dexter vital wird von den Anwendern als sehr gut im Hinblick auf die sexuelle Leistungsfähigkeit und das Lustempfinden bewertet. Die Wirksamkeit bezüglich der Erektion wurde als vergleichbar zu den modernen synthetischen Medikamenten eingeschätzt.«

 

Auf der Basis der internen analytischen Untersuchungen im ZL ist dies nicht verwunderlich, denn diesem angeblich natürlichen Nahrungsergänzungsmittel wurden nicht deklarierte strukturanaloge PDE-5-Hemmer beigemischt. So weist die LC/MS-Analyse nicht das komplexe Profil einer aus natürlichen Extrakten zusammengesetzten Kapsel auf, sondern zwei klar definierte Peaks. Daraufhin wurden diese beiden Substanzen präparativ isoliert und mittels präziser Massenbestimmung und NMR-Untersuchungen identifiziert. Demnach handelt es sich bei dem ersten Peak um das Sildenafilderivat Hydroxythiohomosildenafil und beim zweiten um das Sildenafilderivat Thiosildenafil. Dies sind die gleichen Sildenafilderivate, die auch den bereits zurückgerufenen Dorovit® Kapseln beigemischt wurden. Auch dies hatte eine ZL-interne Untersuchung ans Licht gebracht. Damit stellt die genannte Dexter-vital-Charge kein natürliches Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein zulassungspflichtiges Arzneimittel dar. /

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