Risiken unklar |
04.03.2014 17:14 Uhr |
Von Christina Hohmann-Jeddi / Ein Zusammenhang zwischen der Verwendung von aluminiumhaltigen Antitranspiranzien und dem Auftreten von Erkrankungen wie Morbus Alzheimer oder Brustkrebs kann nach derzeitigem Kenntnisstand weder ausgeschlossen noch wissenschaftlich belegt werden. Eine Gesundheitsbeeinträchtigung sei möglich, urteilt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktuellen Stellungnahme.
Viele Deodorants enthalten Aluminiumsalze wegen deren schweißhemmender Wirkung. Aber auch in anderen Kosmetika wie Cremes oder Lippenstifte sind sie enthalten und können über die Haut in den Körper gelangen. Damit tragen sie zur Gesamtaufnahme von Aluminium bei, schreibt das BfR. In welchem Ausmaß dies geschieht, sei aber nicht ausreichend untersucht. Hier fehlten wichtige Studien mit Humandaten.
Aluminiumsalze in Deodorants sind umstritten, ein nachgewiesenes Gesundheitsrisiko stellen sie aber nicht dar.
Foto: Fotolia/Nick Freund
Da auch über die Nahrung Aluminium aufgenommen wird, ist die wöchentlich tolerierbare Aufnahmemenge wahrscheinlich bei einem Teil der Bevölkerung alleine durch Lebensmittel ausgeschöpft, so das BfR. Bei langfristiger Anwendung aluminiumhaltiger kosmetischer Mittel könnte der wöchentlich tolerierbare Wert von 1 mg Aluminium pro kg Körpergewicht dauerhaft überschritten werden und sich Aluminium im Körper anreichern. Inwiefern sich dies gesundheitlich auswirkt, ist aber noch unklar.
Widersprüchliches zu Alzheimer und Brustkrebs
Trotz einer Reihe entsprechender Studien konnte bislang kein kausaler Zusammenhang zwischen der erhöhten Aluminiumaufnahme durch Antitranspiranzien und der Alzheimer-Krankheit belegt werden. Aluminium kann die Blut-Hirn-Schranke passieren, und in sehr hohen Dosen wirkt es neurotoxisch beim Menschen. Aus verschiedenen epidemiologischen Studien gebe es Hinweise, dass eine vermehrte Aufnahme des Metalls über das Trinkwasser mit der Entstehung der Alzheimer- Erkrankung assoziiert sei, die Datenlage sei aber inkonsistent, so das BfR. Die Weltgesundheitsorganisation WHO kam 1997 zu dem Schluss, dass eine erhöhte Aluminiumaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit keine Ursache für die Alzheimer-Krankheit darstellt.
Ähnlich sieht es bei Brustkrebs aus: Auch hier konnte kein kausaler Zusammenhang zwischen der Verwendung aluminiumhaltiger Kosmetika und der Entstehung der Erkrankung wissenschaftlich nachgewiesen werden. Indizien dafür ergaben sich aus Studien an Brustkrebspatientinnen, die signifikant höhere Konzentrationen von Aluminium im Gewebe der am meisten befallenen äußeren Brustregion (in Achselnähe) im Vergleich zum inneren Bereich zeigten. Während einige Forscher dies mit der Verwendung aluminiumhaltiger Antitranspiranzien in Verbindung brachten, erklären andere das vermehrte Auftreten damit, dass sich im äußeren Bereich der Brust mehr Gewebe befindet.
Eine Anreicherung von Aluminium im Gewebe könnte vielmehr eine Begleiterscheinung der Krebserkrankung als deren Ursache sein. Darauf weisen Tierversuche hin: Durch Verabreichung einer krebserzeugenden Substanz mit dem Futter wurden bei Ratten Tumore der Brustdrüse erzeugt. Es zeigte sich, dass die erkrankten Tiere höhere Aluminium-Gehalte im Brustgewebe aufwiesen als die gesunden Kontrolltiere, berichtet das BfR.
Bei den epidemiologischen Untersuchungen gibt es Widersprüche: Eine epidemiologische Fallstudie fand eine Korrelation zwischen dem Gebrauch aluminiumhaltiger Schweißhemmer und dem Auftreten von Brustkrebs, zwei andere hingegen nicht. Darüber hinaus wurden in Tierstudien selbst bei hohen Dosierungen von bis zu 850 mg pro kg Körpergewicht pro Tag keine kanzerogenen Effekte beobachtet.
Noch Forschungsbedarf
Der BfR sieht dringenden Forschungsbedarf, vor allem hinsichtlich der Aufnahme von Aluminium über die Haut und den Risiken der Langzeitexposition. Erst mit weiteren Daten könne eine abschließende Risikobewertung vorgenommen werden.
Wer sich dennoch um seine individuelle Aluminiumaufnahme sorgt, kann auf aluminiumhaltige Kosmetika verzichten. Zudem lässt sich die Aufnahme reduzieren, wenn entsprechende Antitranspiranzien nicht direkt nach der Rasur beziehungsweise bei geschädigter Achselhaut verwendet werden. /