Kabinett erleichtert Schmerztherapie |
08.03.2011 16:52 Uhr |
Von Stephanie Schersch / In Deutschland sollen erstmals cannabishaltige Fertigarzneimittel in der Schmerztherapie zugelassen werden. Zudem können Hospize künftig einen Vorrat an Betäubungsmitteln (BtM) für Notfälle bereithalten. Das Bundeskabinett hat entsprechende Änderungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen.
Eine Bevorratung ist bislang nicht erlaubt und immer die Verschreibung durch einen Arzt notwendig, selbst wenn es sich um ein Widerholungsrezept handelt. Das führt insbesondere nachts und an Wochenenden häufig zu Problemen und Verzögerungen bei der Versorgung schwerkranker Patienten. Nicht aufgebrauchte Betäubungsmittel dürfen in Hospizen außerdem künftig auch bei anderen Patienten verwendet werden. Bisher machte sich das Pflegepersonal in einem solchen Fall strafbar. Das gleiche soll auch für ambulante Palliativteams gelten.
Foto: imago/BeckerBredel
Der Berichterstatter für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Krauch, lobte den Kabinettsbeschluss. »Für Hospize bedeutet die neue Regelung eine enorme Erleichterung in ihrem Alltag. Für Patienten bedeutet sie schnelle und kompetente Hilfe«, sagte Krauch. Eugen Brysch, der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung sieht das allerdings anders. Ihm gehen die Änderungen nicht weit genug. Er forderte auch für Pflegeheime eine Erlaubnis, BtM-Notfallvorräte anlegen zu dürfen.
Auch dort gebe es hochqualifizierte Pflegekräfte, die die Schmerzmittel verabreichen und eine palliative Therapie begleiten könnten. »Wir haben kompetente Kräfte in deutschen Pflegeheimen, die die gleiche Qualifikation wie Hospiz-Mitarbeiter haben, diese aber nicht anwenden können«, sagte Brysch. Den Änderungen der BtMVV muss nun noch der Bundesrat zustimmen. /