Gewagte These im Radio |
08.03.2011 16:12 Uhr |
Von Annette Mende / Die »Stimmt’s?“-Kolumne aus Radio und Zeitung gibt Antworten auf Alltagsfragen und ist bei vielen Hörern und Lesern sehr beliebt. Nun hat sich der Autor allerdings zu einer gewagten Aussage über den Verfall von Arzneimitteln hinreißen lassen.
»Einfache Medikamente wirken auch noch 15 Jahre, nachdem das Haltbarkeitsdatum vorüber ist.« Mit dieser pauschalen Aussage beantwortete Christoph Drösser am vergangenen Mittwochmorgen im Radiosender NDR2 die Frage, ob Tabletten auch nach Ablauf des Verfallsdatums noch verwendbar sind. Er stützte seine Aussage auf eine Untersuchung von »amerikanischen Armeeforschern«, die in Zusammenarbeit mit der US-Arzneimittelbehörde FDA herausgefunden hätten, dass »Standardmedikamente« auch Jahre nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums noch wirksam seien. Das Datum sei sehr vorsichtig festgelegt, so Drösser weiter, die Hersteller wollten auf Nummer sicher gehen, »und sie freuen sich bestimmt auch, wenn die Leute ab und zu mal neue Medikamente kaufen, obwohl sie noch alte haben«.
Sind die noch in Ordnung? Nach Ablauf des Verfalldatums sollen Arzneimittel nicht mehr verwendet werden.
Foto: imago/INSADCO
Eine Einschränkung machte der Kolumnist bei Kombinationspräparaten, bei in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln und »bei allem, was wirklich lebenswichtig ist«. Hier solle man kein Risiko eingehen. Wenn es dagegen um »kleine Zipperlein« wie Kopfschmerzen oder eine verstopfte Nase gehe, dann sei das Schlimmste, was passieren könne, dass die Wirkung ein bisschen nachgelassen hat. »Ansonsten gilt bei einfachen Medikamenten: Wenn sie noch gut aussehen, dann können Sie sie auch ohne Bedenken noch nehmen.«
Was sind »einfache Medikamente«?
Problematisch an dieser Empfehlung ist vor allem, dass der Autor nicht näher definiert, was er unter »einfachen« Medikamenten versteht. Arzneistoffe, die häufig gegen Kopfschmerzen eingesetzt werden, zum Beispiel Acetylsalicylsäure (ASS) und Paracetamol, unterscheiden sich in ihrer Stabilität erheblich. Hängt das Arzneischränkchen zum Beispiel im Badezimmer, zersetzt sich ASS an der feuchten Luft relativ schnell zu Salicylsäure und Essigsäure. Die Pauschalaussage, dass »simple Kopfschmerztabletten, bei denen der Wirkstoff meistens eine einzige chemische Verbindung ist« auch 15 Jahre nach Ablauf des Verfalldatums noch problemlos eingenommen werden können, trifft daher bereits auf gängige OTC-Präparate nicht zu. Noch schwieriger ist eine Aussage zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, die sich eventuell auch noch im Arzneischrank befinden.
Auf Nachfrage der PZ antwortete der Autor, er habe mit seiner Kolumne nicht den Eindruck erwecken wollen, man könne alle Medikamente bedenkenlos auch nach Ablauf des Verfalldatums verwenden. Aus Sicht von Professor Dr. Theo Dingermann, Universität Frankfurt am Main, könnte aber genau das beim Verbraucher angekommen sein. Dingermann sieht die Gefahr, dass der pharmazeutische Laie eine solche Aussage auf alle Medikamente extrapoliert. Dem pflichtete auch Professor Dr. Charlotte Kloft, Universität Halle-Wittenberg, bei: »Eine Bagatellisierung des Arzneimittels kann es nicht geben. Die Begründungen sind allesamt aus medizinischer, pharmakotherapeutischer, chemischer und mikrobiologischer Sicht abenteuerlich und unglaublich!« Auch »Mittelchen, die gegen Zipperlein eingesetzt werden und nur eine Monosubstanz enthalten«, oder Nasensprays müssten denselben Qualitätsanforderungen an Mindestgehalt und mikrobiologische Unbedenklichkeit genügen wie alle anderen Medikamente, so Kloft.
Die Grenzen für den zulässigen Wirkstoffgehalt einer Tablette werden bei jedem Fertigarzneimittel individuell im Zuge des Zulassungsverfahrens festgelegt. Sie richten sich unter anderem nach der therapeutischen Breite des Wirkstoffs und eventuell entstehenden pharmakologisch oder toxisch wirksamen Abbauprodukten. In der Regel müssen Tabletten bei Erreichen des Verfalldatums zwischen 95 und 105 Prozent der angegebenen Wirkstoffmenge enthalten.
Den Radiobeitrag zum Thema Haltbarkeit von Medikamenten können Sie als Podcast nachhören unter www.ndr.de/ndr2/audio64817_podcast-podcast2958.html.