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Landessozialgericht

Todesstoß für Rabattverträge

08.04.2008  17:29 Uhr

Landessozialgericht

<typohead type="3">Todesstoß für Rabattverträge

Von Daniela Biermann und Daniel Rücker

 

In diesem Jahr wird die AOK keine neuen Rabattverträge mehr abschließen. Das Landessozialgericht in Stuttgart hat in der vergangenen Woche überraschend der Krankenkasse verboten, mit Generika-Herstellern weitere Vereinbarungen zu treffen.

 

Eigentlich ging es nur noch darum, wie sich der Zuständigkeitsstreit und die unterschiedlichen Urteile von Sozial- und Landgerichten lösen lassen. Kaum ein Experte hatte ernsthaft in Erwägung gezogen, dass ein Sozialgericht auf die Linie der Landgerichte einschwenken könnte. Doch genau dies ist am vergangenen Mittwoch passiert. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Allgemeinen Ortskrankenkassen verboten, weiter Rabattverträge mit Generikaherstellern zu schließen. Damit liegen Verträge zu rund 60 vorgesehenen Wirkstoffen für längere Zeit auf Eis.

 

Das LSG hat wegen Fehlern im Vergabeverfahren dessen Fortführung und die Erteilung von Zuschlägen an Pharmaunternehmen untersagt. Der 5. Senat des LSG kam zu der Überzeugung, dass die Vergaberichtlinien der AOK mittelständische Pharmaunternehmen benachteiligten. An den bundesweiten Ausschreibungen könnten kleinere Unternehmen wegen der hohen finanziellen Risiken nicht teilnehmen. Damit ist die Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2007 aufgehoben.

 

Nach einhelliger Expertenmeinung wird es damit zumindest für 2008 bei den 22 Wirkstoffen bleiben, für die die AOK bereits Rabattverträge geschlossen hat. »Die Rabattverträge sind für dieses Jahr tot«, bestätigte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. »Wir sind in eine missliche Situation geraten und müssen jetzt kurzfristig reagieren.« Nach dem »überraschenden« Urteil seien nur noch Wirkstoffverträge für kleine Gebiete möglich, etwa auf Kreis- oder Stadtebene. Das ist aber keine Option für die AOK: »Solche Verträge abzuschließen, wäre weder Apothekern noch Ärzten oder Patienten zuzumuten.«

 

Gänzlich aufgeben wollen die Ortskrankenkassen ihre Wirkstoff-Rabattverträge aber noch nicht. Die AOK strebt laut Hermann jetzt ein Hauptsacheverfahren mit einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundessozialgerichts an. Sollte diese in ihrem Sinn ausfallen, könnten für 2009 neue Verträge abgeschlossen werden.

 

Die AOK erwartet dabei auch Schützenhilfe von der Bundesregierung. Der Gesetzgeber müsse die gesetzlichen Regelungen für Rabattverträge nachbessern, fordert der AOK-Bundesverband in einer Pressemeldung. Das Ausschreibungsverfahren der AOK sei bundesweit das »transparenteste und wettbewerbsoffenste Verfahren aller Krankenkassen«, sagte der stellvertretende Vorsitzende des AOK-Bundesverbands Dr. Herbert Reichelt. Das Gericht habe sich mangels sozialrechtlicher Vorgaben für Ausschreibung für die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften entschieden. Dies sei jedoch nicht sachgerecht. Deshalb müsse die Bundesregierung nun die entsprechenden Regelungen des GKV-WSG »im Sinne einer sozialrechtlich geprägten Gesundheitsversorgung nachbessern«.

 

Zielpreise wieder attraktiv

 

Bis dahin will sich die AOK aber mögliche Einsparungen nicht entgehen lassen. So sind die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) favorisierten Zielpreisvereinbarungen wieder attraktiv geworden. An diesem Donnerstag will die AOK mit dem Deutschen Apothekerverband darüber sprechen. Es könnte bundesweite Zielpreisvereinbarungen geben oder auf Länderebene, sagte Hermann der PZ. Man habe im Kreis der AOK-Landesverbände das Thema bereits diskutiert, die Resonanz sei grundsätzlich positiv gewesen. Für eine endgültige Entscheidung war es jedoch so kurz nach dem überraschenden LSG-Urteil noch zu früh.

 

Eine andere Option wären Ausschreibungen, wie sie die Ersatzkassen gemacht haben. Hierbei legt die Kasse den Preis für eine Wirkstoffpackung fest und jeder Hersteller, der zu diesem Preis liefern will, bekommt einen Zuschlag. Außerdem sei es denkbar, sagte Hermann, dass die AOK-Landesverbände wieder jeder für sich nach Einsparungen suchen. Noch ist offen, für was die AOK sich entscheidet. Sie will es aber schnell tun.

 

Die Pharmaverbände haben das vorläufige Aus der AOK-Rabattverträge mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Ihre Freude verbergen Sie staatstragend hinter dem Verweis auf die gewonnene Rechtssicherheit. »Nachdem sowohl die Zivil- als auch die Sozialgerichtsbarkeit in derselben Rechtssache zum gleichen Ergebnis kommen, ist das juristische Hickhack zumindest vorerst beendet,« kommentierte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, die LSG-Entscheidung.

 

Berechenbare Rahmenbedingungen

 

Ähnlich äußerte sich Henning Fahrenkamp, Geschäftsführer des Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie: »Diese begrüßenswerte Entscheidung ist ein Schritt hin zu rechtlich berechenbaren Rahmenbedingungen.«

 

Die ABDA hat das Urteil zu den Rabattverträgen bislang nicht öffentlich kommentiert. Dafür gibt es auch keinen Anlass. Ganz offensichtlich ist jedoch die Freude darüber, dass die von den Apothekern entwickelten und von den Kassen bislang weitgehend verschmähten Zielpreisvereinbarungen nun eine neue Chance erhalten (siehe dazu Zielpreisvereinbarungen: Vorfahrt für Bedürfnisse der Patienten).

 

In der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« warb der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Hermann S. Keller, für das Konzept: »Wir haben die einzige juristisch einwandfreie Alternative.« Zielpreise könnten bis zur Jahresmitte vereinbart sein und die Kassen um bis zu 400 Millionen Euro entlasten.

 

Insgesamt hat sich das Verhältnis zwischen AOK und den Apothekern deutlich entspannt. Das zeigt auch der Umgang mit den Arzneimitteln aus den zum 31. Dezember 2007 ausgelaufenen Rabattverträgen. Am vergangenen Freitag lief für deren Abverkauf vereinbarte Übergangsfrist aus. Restbestände der Arzneimittel, die nicht Bestandteil der aktuellen Rabattverträge sind, sollten bis dahin abverkauft sein.

 

Wenn sie nicht zu den drei günstigsten Präparaten gehören, dürfen sie streng genommen nicht mehr auf Rezept abgegeben werden (es sei denn, der Arzt hat »aut idem« durch ankreuzen ausgeschlossen). Ansonsten droht eine Retaxierung. Ein Sprecher der AOK erklärte jedoch gegenüber der PZ, er erwarte keine großen Probleme zwischen Apothekern und AOK. AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann habe die Umsetzung der Rabattverträge durch die Apotheker ausdrücklich gelobt. In Einzelfällen sei eine Retaxierung einer Apotheke allerdings nicht ausgeschlossen.

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