Zyto-Apotheken rechnen mit massiven Problemen |
27.02.2018 16:39 Uhr |
Von Ev Tebroke / Aufgrund der per Schiedsspruch festgelegten Änderungen bei der Vergütung von Zytostatika-Rezepturen rechnen die betroffenen Apotheken mit massiven Problemen. Das betont der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA).
Die Schiedsstelle hatte mit Zustimmung des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neue pauschale Abschlagssätze auf den gelisteten Einkaufspreis für Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen zur Zytostatika-Herstellung festgesetzt. Diese von den Apothekern bei der Abrechnung mit den Kassen zu gewährenden Rabatte sind aus Sicht der Apotheker viel zu hoch. Da öffentliche Apotheken den Preisabschlag im Einkauf oft nicht realisieren könnten, seien sie »nicht abschätzbaren finanziellen Risiken« ausgesetzt, so die Kritik des VZA. Zudem bemängelt der Verband, dass nicht gleichzeitig die Herstellungs- und Dienstleistungspauschale erhöht wurde.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte direkt nach dem Schiedsspruch erklärt, die Entscheidung nicht mitzutragen. Mittlerweile hat der Verband Klage eingereicht. Zudem hat er einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Festsetzung der neuen Preisvereinbarung gestellt. Nach Angaben des VZA prüft der DAV zudem derzeit Möglichkeiten, Teilvereinbarungen der sogenannten Hilfstaxe zu kündigen.
In der Hilfstaxe regeln Kassen und Apotheken Preise und Abschläge für bestimmte Medikamente. Eine Neuregelung von Teilen dieses Vertrags war nötig geworden, weil der Gesetzgeber die bei der Zytostatika-Versorgung bisher üblichen Exklusivverträge der Kassen mit Apotheken untersagt hatte. Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz sieht stattdessen nun vor, dass die Kassen direkt mit den Herstellern über Preise für die entsprechenden Wirkstoffe verhandeln sollen.
DAV und GKV-Spitzenverband hatten sich über Monate nicht über neue Preisregelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten einigen können. Ende Januar hatte die Schiedsstelle eine Entscheidung gefällt. Die neue Regelung soll laut Schiedsspruch rückwirkend zum 1. November 2017 gelten. Auch dagegen richtet sich die Klage des DAV. /