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Bundesweiter Erfolg

28.02.2012  13:59 Uhr

Zum 1. März tritt eine neue Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) in Kraft. In vier Verhandlungsrunden ist es unter konstruktiver Mitwirkung des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) gelungen, die Stärken eines für alle GKV-Versicherten geltenden Kollektivvertrages auszubauen. Einkaufsvorteile der Zytostatika herstellenden Apotheken werden an die Krankenkassen weitergegeben. Zugleich werden die Leistungen der Apotheken für die Zubereitung von Zytostatika und Schmerzlösungen besser honoriert – noch immer nicht ausreichend, aber immerhin besser. Am Ende hat die Einsicht gesiegt, dass das Schließen von Verträgen auf dem Entgegenkommen beider Seiten beruht.

 

Für die GKV bringt der neue Vertrag mit Blick auf die zytostatikahaltigen Zubereitungen bei generischen Wirkstoffen einen auf 25 Prozent erhöhten Abschlag auf den zweitgünstigsten Apothekeneinkaufspreis je Milligramm über alle Hersteller. Damit werden vereinzelte regionale Selektivverträge von Krankenkassen getoppt. Bereits die erste Vereinbarung auf Bundesebene zum Januar 2010 hat mit einem Abschlag in Höhe von 10 Prozent den Preis bei generischen Wirkstoffen deutlich nach unten bewegt – in der Spitze beim Wirkstoff Gemcitabin um rund 30 Prozent. Die erneute Erhöhung des Abschlags auf 25 Prozent in Kopplung mit der Anbindung an den zweitgünstigsten Apothekeneinkaufspreis über alle Hersteller wird ihre weitere Wirkung im Markt entfalten. Per saldo bewegt diese Vereinbarung rund 93 Millionen Euro pro Jahr. Rund 70 Millionen Euro kommen den GKV-Versicherten und ihrer onkologischen Versorgung zugute, rund 23 Millionen Euro pro Jahr kommen den spezialisierten Zytostatika und Schmerzlösungen herstellenden Apotheken zugute, die für eine hochwertige Leistung in Personal und Infrastruktur investierten.

 

Die neue Vereinbarung hat auch das Ziel einer größeren Transparenz durch neue Regeln bei der Abrechnung von Verwürfen. Zu ihrer Umsetzung sind alle gefordert – die Apotheken als Auftraggeber einer geprüften Abrechnung von Verwürfen, die Rechenzentren als deren Dienstleister und auch die Krankenkassen. Indem wir Transparenz schaffen, entziehen wir Retaxationen der Krankenkassen die Grundlage. Größere Transparenz, mehr Vertrauen, weniger Bürokratie, angemessene Honorierung – das sind lohnende Ziele. Ich rufe alle Beteiligten auf, diese Vereinbarung und deren Philosophie konstruktiv und aktiv zu unterstützen.

 

Fritz Becker

Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV)

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