Pharmazeutische Zeitung online

Neue Paketkästen stehen auch Apotheken offen

22.02.2017  10:27 Uhr

Von Jennifer Evans / Der Paketzusteller GLS hat einen neuen Paketkasten für Privathaushalte und Gewerbe entwickelt, in den jeder Versender seine Sendung liefern kann. Auch Apotheken könnten ihre Lieferungen dort hinterlegen, so GLS-Chef Rico Back gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung.

 

Parcellock heißt das neue System, an dem auch die Paketdienste Hermes und DPD beteiligt sind. Mit der Neuerung sei ein sicherer Zustellort gesch­affen. »Das alle­s funktioniert mit elektronischen Schlössern, die über einen zuvor zugesandten Code geöffnet werden können«, erklärte Back.

Nach aktueller Gesetzlage bedeutet diese Zustellmöglichkeit einen Vorteil für die Versandapotheken. Bestellt ein Patient seine Arzneimittel online, spart er sich den Weg zur Post. Entscheidet er sich zusätzlich noch für die Auslieferung seiner Sendung am selben Tag, hält er sein Medikament fast genauso schnell in der Hand als wäre er in eine Präsenzapotheke gegangen.

 

Kommt es allerdings zum geplanten Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente, sind die Online-Versender außen vor. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Oktober 2016 die Preisbindung für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland gekippt hatte. Im Rahmen des geplanten Rx-Versandverbots hat Gröhe auch die Liefermodalitäten für ­Botendienste präzisiert.

 

Demnach ist die Zustellung von Rx-Medikamenten durch pharmazeutisches Personal einer niedergelassenen Apotheke im Einzugsbereich möglich, wenn der Patient nicht selbst in die Apotheke kommen kann. »Dies insbesondere kann der Fall sein bei krankheits- oder altersbedingten Mobilitätseinschränkungen und gleichzeitig fehlender Unterstützung aus dem sozialen Umfeld«, heißt es. Oder wenn das Medikament nicht vorrätig ist. Allerdings muss auch bei einer Abgabe durch Botendienste »eine ordnungsgemäße Beratung« erfolgen. Im aktuellen Gesetzentwurf ist zudem geregelt, dass ein räumlicher oder persönlicher Kontakt zwischen abgebender Apotheke und Patient gegeben sein müsse, der auch kurzfristige Zustellungen ermögliche.

 

Zuverlässig ausliefern

 

Darüber hinaus zieht Gröhes Vorstoß eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung nach sich: So muss das Personal der Apotheke nicht nur wie bisher dafür Sorge tragen, dass »die Arzneimittel dem Empfänger in zuverlässiger Weise ausgeliefert werden; dafür sind die Arzneimittel für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift zu versehen.« Sondern sie müssen so »verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass ihre Qualität und Wirksamkeit erhalten bleiben«. Das heißt, dass etwa die Kühlkette nicht unterbrochen werden darf. Für das Parcellock-Konzept und den Versandhandel dürfte dies ein Problem darstellen. /

Mehr von Avoxa