Dem Gemeinwohl dienen |
20.02.2006 11:50 Uhr |
Dem Gemeinwohl dienen
von Hartmut Morck, Davos
Der berufspolitische Diskussion während des Pharmacon Davos stand ganz im Zeichen des AVWG. Weit über 700 Teilnehmer wollten sich über den aktuellen Stand informieren und wissen, welche Chancen die Apotheken in der Zukunft haben werden. Die 85 Fragen an die Standesvertreter spiegelten die Sorgen und Nöte der Apotheker wider.
Zu Beginn der Veranstaltung referierte ABDA-Hauptsgeschäftsführer, Dr. Hans-Jürgen Seitz, die politische Lage. Es sei zwar richtig, dass die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung 2005 um 16 Prozent über denen von 2004 lagen. Diese Steigerung dürfe aber nicht isoliert betrachtet werden. Das Jahr 2004 wurde vom GKV-Modernisierungsgesetz geprägt. Von 2002 bis 2005 seien die Ausgaben um sechs Prozent, also im Durchschnitt pro Jahr um 2 Prozent, gestiegen. Außerdem sei die Kostensteigerung im Jahr 2005 zu einem großen Teil auf politische Entscheidungen zurückzuführen, etwa die Senkung des Herstellerabgabepreises. Die Apotheken profitierten nur marginal von den Mehrausgaben. Seitz widersprach damit der oft geäußerten Ansicht, die Apotheken seien die Gewinner der Reform. Das habe die auch gegenüber der Regierung thematisiert.
Schwerpunkt seines Berichtes war das AVWG. Nach Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat soll es am 1. April in Kraft treten. Seitz ging auf einige Formulierungen des Gesetzentwurfes ein. So bezeichnete er den §31 Absatz 2 SGB V, mit dem den Krankenkassen erlaubt wird, Mehrkosten über Festbetrag zu erstatten, wenn Rabattzahlungen des Herstellers die Mehrkosten ausgleichen, als zu bürokratisch. Der ABDA konnte allerdings erreichen, dass bei Fehlern die Krankenkassen haften und nicht die Apotheken. Quantitativ noch nicht zu bewerten, ist die Regel, dass Krankenkassen ihren Versicherten die Zuzahlung erlassen können, wenn ein verordnetes Arzneimittel im Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt.
Die geplante Bonus-Malus-Regelung für Ärzte, die erst zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll sei schwierig umzusetzen, könne aber durch Vereinbarungen auf Landesebene ersetzt werden. Nach § 300 sollen die Rechenzentren den KV-Prüfzentren die erforderlichen Date liefern, wobei die Kosten noch geregelt werden müssten. Seitz ging auch auf den Sonderrabatt auf Generika ein. Wegen der Umstellung der Vergütung habe dies keine nennenswerten Auswirkungen auf die Apotheken. Von Dritten vermittelte Rabattverträge lehnt die Apothekerschaft strikt ab. Das schon im Koalitionsvertrag angekündigte Verbot von Naturalrabatten auf apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde in § 7 des Heilmittelwerbegesetzes festgeschrieben. Weiterhin erlaubt sind Barrabatte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Höhe des Großhandelsaufschlags und zusätzliche Skonti. Bei OTC-Arzneimitteln gibt es keine Beschränkung des Barrabattes. Seitz betonte, dass man in vielen Gesprächen eine Klarstellung im Gesetz erreicht habe. Die Arzneimittelpreisverordnung sei damit stabilisiert worden. Aufmerksamkeit sei allerdings angesagt, damit Marktpartner die vom AVWG verursachten Mehrkosten nicht auf die Apotheken abwälzen.
Das AVWG sei, so Seitz, ein reines Spargesetz und löse nicht die Finanzierungsprobleme der GKV. Der Gesundheitsmarkt sei ein Wachstumsmarkt. Kostensteigerungen seien deshalb unvermeidbar. Beitragsstabilität sei nicht durch Kostendämpfung zu erreichen. Deshalb müsse ein GKV-Reformgesetz auch die Fragen beantworten zu welchem Beitragssatz welche Leistungen zu finanzieren sind und welche Bedeutung Steuern dabei haben sollen.
Eine Finanzreform der GKV sei auch eine Herausforderung für die Apothekerschaft. Man müsse mehr als bisher den Stellenwert und die Leistungen der Apotheken für das Gemeinwohl herausstellen und die individuellen pharmazeutische Beratung und Betreuung erlebbarer machen. Damit sei es durchaus möglich, politisch zu punkten.
ABDA-Geschäftsführer Lutz Tisch ging in seinem Referat auf den ordnungspolitischen Rahmen für eine optimale Arzneimittelversorgung ein. Nach Überzeugung der ABDA sei dafür die von einem freien Heilberufler geführte Apotheke die Voraussetzung. Das Arzneimittel sei nach wie vor eine Ware besonderer Art, dessen Abgabe besonderen Regeln unterliegen muss. Der Abgebende soll unabhängig handeln können und Pflichten gegenüber dem Patienten übernehmen und dem Gemeinwohl dienen, indem er Mehr- und Fehlgebrauch von Arzneimitteln verhindert.
Den Pflichten nachkommen
Der zunehmende Kostendruck lasse die politisch Verantwortlichen nach anderen Distributionswegen suchen. Dabei würden alle bisherigen Säulen des Systems in Frage gestellt, wie Apothekenpflicht oder Apothekerpflicht, Fremd- und Mehrbesitzverbot und der Apotheker als freier Heilberuf. Dadurch gerieten die Apotheker immer mehr in einen Rechtfertigungsdruck, stellte Tisch fest. Eine Vergewerblichung der Arzneimittelversorgung und eine Vernachlässigung der Gemeinwohlpflichten würde dem Vorschub leisten. Tischs Fazit: Wer Recht für sich reklamiert, muss seinen Pflichten nachkommen. Nur wer an gesellschaftlichen Aufgaben mitwirkt, darf Unterstützung der Politik erwarten. Wer sich auf ideologische Diskussionen einlässt, wird verlieren. Nur wer sachlich diskutiert, kann gewinnen.
Der anschließenden Diskussion stellten sich neben den beiden Referenten die BAK-Präsidentin Magdalene Linz, ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt, DAV-Vorsitzender Hermann Stefan Keller und die ABDA-Geschäftsführerin Pharmazie Dr. Christiane Eckert-Lill. Als Anwälte des Publikums hatten die beiden BAK-Vorstandsmitglieder Karin Graf und Dr. Ulrich Krötsch die Fragen vorher thematisch sortiert und gebündelt.
Viele Fragen wurden zu den Rabatten gestellt. Dabei interessierte unter anderen, ob im Gegenzug zum Naturalrabattverbot und der Einschränkung der Barrabatte der Abschlag an die Krankenkassen gekürzt werden soll. Das Podium verneinte eine solche Kompensation, da der Abschlag für die Krankenkassen gesetzlich geregelt sei. Eine Senkung des Abschlags könne aber durchaus in Zukunft ein Thema sein. Einer Verfassungsbeschwerde oder einer Klage beim EuGH gegen das AVWG räumt die ABDA wenig Chancen ein. Man werde vielmehr nach Verhandlungslösungen suchen. Der Unterstellung, die ABDA habe zuwenig herausgehandelt, widersprach das Podium.. Immerhin sei das Rabattpaket mit der Arzneimittelpreisverordnung kompatibel. Auch habe man eine von den Krankenkassen geforderte Senkung des Apothekenaufschlags von 8,10 Euro aus der Diskussion halten können. Bis 2008 sei er damit festgeschrieben.
Natürlich wurde auch gefragt, wann das Fremdbesitzverbot falle. Die Standesvertreter warnten davor, das Thema auf die Agenda zu nehmen. Die Politik diskutiere Fremdbesitz zurzeit nicht. Es sei deshalb nicht hilfreich, selbst immer wieder darüber zu sprechen. Auch der schweizerische Versandhändler »Zur Rose« war Gegenstand einiger Fragen. Die ABDA bezeichnete dieses Konstrukt als eine der größten realen Gefahren für das System. Eine Überprüfung diese Unternehmens auf Rechtmäßigkeit werde leider von behördlicher Seite behindert. Ein Podiumsmitglied bezeichnete die Bonuszahlung von »Zur Rose« an Ärzte als Korruption. Zurzeit werde mit den Ärzteorganisationen darüber gesprochen.
Weniger kann mehr sein
Wie zu erwarten, wurde auch die Öffentlichkeitsarbeit der ABDA kritisch hinterfragt, mehr Präsenz in den Medien und mehr Professionalität gefordert. Seitz entgegnete, dass manchmal weniger mehr sei. Die Professionalität spiegle sich außerdem darin wider, mit den richtigen Themen zur richtigen Zeit in den richtigen Medien zu sein.
Auch der Forderung nach Streik und Demonstrationen widersprachen die Vertreter der ABDA. Die Ärzte hätten mit ihrem Streik nichts gewonnen, sondern ein schlechteres Image aufgebaut. Die Strategie der ABDA sei nicht die Konfrontation sondern der Dialog mit der Politik.
Die Pseudo-Customer-Tests waren ein weiters wichtiges Thema der Podiumsdiskussion. Vor allem die Frage, ob Ergebnisse veröffentlicht werden sollten wurde diskutiert. Das Podium sprach sich dafür aus. Schlechte Ergebnisse sollten auch Konsequenzen für die betroffenen Apotheken haben.