Bei der Kasse in den Miesen |
15.02.2017 08:58 Uhr |
Von Anna Pannen / Die Zahl der Selbstständigen, die Schulden bei ihrer Krankenkasse haben, hat sich seit 2011 mehr als verfünffacht. Grund ist, dass viele von ihnen weit weniger verdienen als sie es laut Bemessungsgrenze sollten. Drei Bundesländer fordern nun, die Beiträge an das tatsächliche Einkommen anzupassen.
Immer mehr Selbstständige haben Schulden bei ihrer Krankenkasse. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lagen die Gesamtrückstände im Dezember bei knapp 6 Milliarden Euro – das ist mehr als fünf Mal so hoch wie 2011. »Leider steigt die Summe der Beitragsschulden kontinuierlich an«, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Viele Selbstständige könnten das monatliche Geld für ihre Krankenversicherung nicht aufbringen.
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Selbstständige müssen sich in Deutschland freiwillig bei einer Krankenkasse versichern. Um die Höhe ihrer Beiträge zu bestimmen, legt die Bundesregierung jedes Jahr eine sogenannte Mindestbemessungsgrenze fest, setzt also ein Mindesteinkommen voraus. 2017 liegt es bei rund 2231 Euro monatlich, was einem Kassenbeitrag von 350 Euro entspricht. Die meisten Selbstständigen in Deutschland verdienen allerdings viel weniger Geld – nämlich gerade einmal ein Drittel dieser Summe.
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Thüringen wollen deshalb den Bundesrat dazu bewegen, die Beitragshöhe für Selbstständige zu senken. Der durchschnittliche Selbstständige verdiene gerade einmal 787 Euro monatlich, heißt in einem Antrag. Diese Menschen müssen also fast die Hälfte ihres Einkommens für die Krankenversicherung aufbringen. »Immer mehr schaffen es nicht, ihre Krankenkassenbeiträge zu zahlen«, sagte die brandenburgische Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke). »Hier ist Armut vorprogrammiert, unter der natürlich auch die Familien leiden. Der Bund muss schnell handeln.«
Die Antragsteller wollen erreichen, dass das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch geändert wird. Selbstständige sollten wie andere Versicherte die Möglichkeit bekommen, weniger Beiträge zu zahlen, wenn sie wenig verdienen. Schließlich fehle ihnen zusätzlich der Krankenkassenbeitrag des Arbeitgebers.
Kleine Änderungen
Im September hatte die Fraktion Die Linke bereits eine Anfrage zum selben Thema im Bundestag gestellt. Die Bundesregierung hatte daraufhin erklärt, mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz zumindest kleine Änderungen anzustoßen und dafür zu sorgen, dass sich die Beiträge für Selbstständige künftig an deren Einkommen laut Steuerbescheid bemessen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler, fordert dagegen, die Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige auf 450 Euro zu senken. /