Pharmazeutische Zeitung online

Ausverkauft

16.02.2016  15:28 Uhr

»The person you have called is temporarily not available, please try again later.« Diese Ansage kennen Sie alle und in der Regel erzeugt sie nicht ­gerade Euphorie. Jubeltänze führen Ihre Patienten auch nicht auf, wenn sie ein Rezept bei Ihnen einlösen wollen, das benötigte Arzneimittel aber nicht lieferbar ist und Sie sie über das »temporarily not available« aufklären müssen. Und es kommt noch schlimmer: Ebenso wenig wie Sie wissen, wann Sie den gewünschten Telefonkontakt endlich erreichen, können Sie dem Patienten eine verlässliche Angabe machen, wann es denn was wird mit dem Medikament.

 

Es besteht also kein Zweifel, dass nicht lieferbare Arzneimittel eine unschöne Situation darstellen. Leidtragende sind in erster Linie die Patienten, vor allem dann, wenn das verordnete Medikament nicht gegen ein anderes ausgetauscht werden kann und sie dadurch medizinisch unter­versorgt sind. Dank der Arbeit in den Apotheken ist das glücklicherweise bisher selten der Fall. Die Krankenkassen sollten sich davor hüten, uns noch weitere Bürokratie aufzubrummen. Der Vorschlag einer großen ­Ersatzkasse, sich die Nicht-Lieferfähigkeit vom Hersteller bestätigen zu lassen, ist grotesk. Wenn Apotheken aus Retax-Angst davor zurückscheuen, ein nicht lieferbares Arzneimittel gegen ein lieferbares auszutauschen, dann sieht es bald düster aus für die Patienten. Das sollte Kassenvertretern und Politikern klar sein.

 

Diese täten gut daran, etwas gegen die Nicht-Lieferfähigkeit von Arzneimitteln und die Intransparenz zu unternehmen. Warum wird die BfArM-Übersicht zu Lieferengpässen für Humanarzneimittel in Deutschland nur auf der Basis freiwilliger Informationen geführt? Weshalb gibt es keine Pflicht dazu? Könnte nicht auch der Großhandel eine Liste über jene Arzneimittel führen, die er derzeit nicht beschaffen kann, und diese tagesaktuell den Apotheken zur Verfügung stellen?

 

Auffällig ist, dass nicht lieferbare Präparate häufig Rabattarzneimittel sind. Über den Vorschlag des Hessischen Apothekerverbands, Pharma­unternehmen zum Nachweis zu verpflichten, dass sie einen Lieferverzug nicht zu verantworten haben, sollten die verantwortlichen Politiker ernsthaft nachdenken (lesen Sie dazu Rabattverträge: Zur Lieferung verpflichtet). Ebenso sinnvoll wäre es, Krankenkassen zu verpflichten, Ausschreibungen für Rabattverträge immer an mehrere Hersteller zu vergeben. Wenn dann einer »vorübergehend ausverkauft« meldet, wäre das nur sein Problem, aber keines für Patienten und Apotheken.

 

Sven Siebenand 

Stellvertretender Chefredakteur

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