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Antikorruptionsgesetz

Referentenentwurf stößt auf Kritik

11.02.2015  09:43 Uhr

Von Stephanie Schersch / Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat den offiziellen Referentenentwurf für das Antikorruptions­gesetz verschickt. Kritiker halten die Novelle für zu schwammig und sehen sinnvolle Kooperationen in Gefahr.

Die Große Koalition will Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen künftig mit Geldbußen und bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen. In besonders gravierenden Fällen sollen dem Gesetzentwurf zufolge sogar fünf Jahre Freiheitsentzug möglich sein. Dafür will die Bunderegierung einen eigenen Straftatbestand für Korruption im Gesundheitswesen in Paragraf 299a des Strafgesetzbuchs verankern, so steht es im Referentenentwurf.

 

Antragsrecht für Kassen

 

Das Papier hatte Maas nach der Ressortabstimmung noch einmal leicht überarbeitet. Anträge auf Strafverfolgung sollen demnach neben Wettbewerbern oder geschädigten Patienten nun auch Kranken- und Pflegekassen sowie private Versicherungsunternehmen stellen können. Auf diesen Zusatz hatte unter anderem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gedrängt.

 

Darüber hinaus sollen die sogenannten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen künftig enger zusammenarbeiten. Diese sind unter anderem bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen angesiedelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung habe bereits einen organisatorischen Rahmen geschaffen, in dem die einzelnen Vertreter ihre Erfahrungen austauschen könnten, heißt es in der Begründung zu dem Gesetz.

 

Bei den Kassen hätten entsprechende Beratungen vereinzelt schon auf freiwilliger Basis stattgefunden. Die Treffen sollten dazu dienen, die Arbeit der verschiedenen Stellen »zu intensivieren und zu vereinheitlichen«. Auch Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie der berufsständischen Kammern sollen teilnehmen, also auch der Apothekerkammern. Die Ergebnisse der Beratungen müssen anschließend den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.

 

Beim Spitzenverband der deutschen Fachärzte (SpiFa) stößt der Gesetzentwurf auf breite Kritik. Er forderte »einen exakt formulierten Katalog, was konkret korruptes Verhalten ist«. Andernfalls seien sinnvolle Kooperationen im Gesundheitswesen in Gefahr. Mit dem Gesetz sollten Regeln aus dem Wettbewerbsrecht der freien Wirtschaft auf das Gesundheitssystem übertragen werden, kritisierte Spifa-Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann. Dieses sei jedoch »kein Wirtschaftszweig, der durch die klassischen Faktoren von Angebot und Nachfrage und ein freies Spiel der Akteure bestimmt wird«, sagte er. Vielmehr handele es sich um »ein hoch spe­zialisiertes und immer stärker kooperativ angelegtes System, welches mehr Freiheiten statt weniger braucht«.

 

So sei die Kooperation der Akteure in vielen Bereichen Alltag im Gesundheitssystem, etwa in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung oder in der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Apothekern. »In jeder dieser Kooperationsformen wird künftig ein ehrgeiziger Staatsanwalt vermeintlich korrumpierbare Elemente finden«, ist Lindemann sicher.

 

Auch der Bundesverband Medizintechnologie sieht politisch gewünschte und sinnvolle Versorgungsformen durch das Antikorruptionsgesetz in Gefahr, so etwa beim Entlassmanagement nach einem Klinikaufenthalt. »Zur Erreichung des Versorgungsziels ist die Kooperation von Leistungserbringern und Krankenhäusern unabdingbar«, heißt es in einem Schreiben des Verbands. Frage der Patient in der Klinik explizit nach, sei eine Empfehlung von verlässlichen Partnern des Krankenhauses üblich. »Diese sinnvollen Kooperationen dürfen nicht unter Korruptionsverdacht geraten.«

 

Gefährliche Grauzonen

 

Die ABDA wollte sich vorerst nicht inhaltlich zu dem Gesetz äußern. Man prüfe den Entwurf zurzeit, sagte ein Sprecher. Auch der Bundesvereinigung geht es jedoch um eindeutige Regeln. Das Gesetz dürfe keine Grauzonen eröffnen, »die dazu führen, dass versehentliche Grenzübertritte möglich sind«, so der Sprecher. /

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