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07.02.2018  10:17 Uhr

Rezepturen: Noweda belangt Doc Morris

 

PZ / Mit rechtlichen Schritten will die Noweda auf Defizite der ausländischen Versender beim Thema Rezepturen hinweisen. Hier falle der Versandhandel im Vergleich zu Vor-Ort-Apotheken negativ auf. Aus Sicht der Apothekergenossenschaft informiert Doc Morris seine Kunden bei Rezepturbestellungen nicht ausreichend über lange Lieferzeiten. Auch versäume es der Versender, darauf hinzuweisen, dass er nicht alle Rezepturen anfertigen darf. Deshalb hat Noweda beim Landgericht Düsseldorf nun zwei einstweilige Verfügungen gegen Doc Morris erwirkt. Aus rechtlichen Gründen darf der Versender mit Sitz im niederländischen Heerlen demnach einige in Deutschland zulässige Rezepturen nicht herstellen. Darunter zählen nach Angaben von Noweda etwa jodhaltige Mundspüllösungen oder Zubereitungen mit Ammoniumbituminosulfonat. Die Kunden würden über diese Liefereinschränkung jedoch nicht aufgeklärt, so die Kritik. Darüber hinaus fordert die Noweda in einem zweiten Antrag von Doc Morris einen Verbraucherhinweis darauf, dass Rezepturarzneimittel in der Regel nicht innerhalb von zwei Liefertagen geliefert werden können. Doc Morris hat nun die Möglichkeit, gegen die vorläufige gerichtliche Entscheidung rechtlich vorzugehen.

 

Antibiotika: Strengere Regeln in der Tiermast

 

PZ / Bestimmte Antibiotika dürfen in der Tiermast künftig nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden. Das hat der Bundesrat vergangene Woche entschieden, indem er einem Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zustimmte. Es geht darin um Wirkstoffe aus der Gruppe der Fluorchinolone sowie der dritten oder vierten Generation der Cephalosporine. Diese Medikamente gelten als sogenannte Reserveantibiotika, die dann zum Einsatz kommen, wenn andere Antibiotika nicht wirken. Für sie gilt nun ein sogenanntes Umwidmungsverbot: Tierärzte und Landwirte dürfen sie künftig also nur noch bei jenen Tierarten und Krankheiten einsetzen, die eindeutig in der Zulassung beschrieben sind. Ausnahmen gelten nur, wenn die Versorgung eines Tieres ernstlich gefährdet ist. Tierärzte werden durch die Neuerung zudem verpflichtet, in vielen Fällen ein sogenanntes Antibiogramm zu erstellen – also testen zu lassen, auf welche Medikamente der Erreger reagiert. Auch sagt der Gesetzestext nun klar, dass eine Behandlung nur dann ordnungsgemäß ist, wenn der Veterinär das erkrankte Tier auch tatsächlich gesehen hat. Strenger vorgeschrieben ist darüber hinaus, wie Proben entnommen und die Bakterien isoliert werden. /

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