Pharmazeutische Zeitung online
Datenklau-Prozess

Im Zweifel gegen die Anklage

07.02.2018  10:17 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Im sogenannten Datenklau-Prozess zeichnete sich am vergangenen Freitag ab, dass die Anklage gegen den früheren ABDA-Sprecher, Thomas Bellartz, und den IT-Experten, Christoph H., Lücken aufweisen könnte. Die Verteidiger halten das Verfahren für abschlussreif.

Der fünfte Verhandlungstag begann mit mehreren Erklärungen seitens der Verteidiger zu vergangenen Zeugenaussagen. Die Anwälte betonten dabei erneut ihre Zweifel an der Anklage der Staatsanwaltschaft mit Blick auf § 202a Strafgesetzbuch, dem Ausspähen von Daten. Sie halten den Vorwurf für nicht erfüllt. 

So müssten entsprechende Daten besonders gegen unbefugten Zugang gesichert sein und eine »Überwindung der Zugangssicherung« stattgefun­den haben, um den Vorwurf zu erfüllen. Doch als Systemadministrator im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hätte H. meist berechtigten Zugang zu den E-Mail-Postfächern gehabt oder dazu keine großen Hürden überwinden müssen.

 

Bellartz und H. wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus Postfächern von Ministern und Staatssekretären im BMG ausgespäht zu haben. H. soll dazu im Auftrag von Bellartz gehandelt haben, der sich durch diese Insider-Informationen womöglich Vorteile für seine Tätigkeit bei der ABDA oder für seinen gesundheitspolitischen Online-Informationsdienst versprach.

 

Für Bellartz' Verteidiger ist weiterhin unklar, was seinem Mandanten konkret zur Last gelegt wird. Gehe es um persönliche Postfächer von BMG-Mitarbeitern oder um die allgemeinen Referats-Postfächer und welche Daten solle er daraus genutzt haben? Schließlich seien im Ermittlungsverfahren weder bei Bellartz, noch bei seinem Online-Portal oder bei der ABDA Dokumente gefunden worden, die den Vorwurf stützten. Und da laut eines Zeugen Daten im BMG nur fünf Jahre lang gespeichert werden, ist eine rückwirkende rechtliche Prüfung betroffener Postfächer kaum mehr möglich. Aus Wegners Sicht ist das Verfahren auch aus diesem Grund abschlussreif. Die Strafkammer kündigte an, die Problematik bis Mitte Februar zu beraten.

 

Arbeitsabläufe und Aufgaben

 

Im zweiten Teil des Verhandlungstags wurden drei Zeugen des externen IT-Systemhauses vernommen, welches H. für das BMG eingeteilt hatte. Darunter H.´s direkter Vorgesetzter und ein Systemingenieur. Die Richter erkundigten sich nach Arbeitsabläufen und Aufgaben der IT-Experten im BMG sowie nach diversen Sicherheitsmaßnahmen. Es mag Wasser auf die Mühlen der Verteidiger sein, dass es für die Arbeitsaufträge an die IT-Abteilung im BMG keine Dokumentationspflicht gab. Außerdem war es für Administratoren wie H. durchaus Alltag, versehentlich gelöschte E-Mails wiederherzustellen. Am 16. Februar ist der nächste Verhandlungstermin am Berliner Landgericht angesetzt. /

Mehr von Avoxa