Mehr OTC-Präparate zu Lasten der Kassen |
30.01.2006 13:18 Uhr |
Mehr OTC-Präparate zu Lasten der Kassen
von Sven Siebenand, Eschborn
Ab sofort müssen Krankenkassen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel übernehmen, die als Begleitmedikation oder zur Behandlung unerwünschter Arzneimittelwirkungen vom Arzt verschrieben wurden. Grund ist die Erweiterung der so genannten OTC-Übersicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
In dieser Übersicht der Arzneimittel-Richtlinie sind zum einen 43 Ausnahmefälle aufgeführt, die schwer wiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika erfassen. Zum anderen ist darin geregelt, dass bei den gelisteten Indikationsgebieten auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnet werden können.
Die neuen Abschnitte 16.6. und 16.7 ermöglichen nun, weitere OTC-Präparate zu Lasten der GKV zu verordnen, wenn eine Begleitmedikation zwingend notwendig ist oder wenn bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unerwünschte Arzneimittelwirkungen auftreten. Voraussetzung für die Kostenübernahme der Begleitmedikation ist, dass sie in der Fachinformation des anderen Arzneimittels aufgeführt ist.
Durch die Erweiterung der Ausnahmenliste können nun auch rezeptfreie Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet werden. Damit ein OTC-Präparat wegen unerwünschter Arzneimittelwirkungen des Hauptmittels verordnet werden darf, müssen diese schwer wiegend im Sinne von 16.2. der Arzneimittelrichtlinie sein: Sie müssen lebensbedrohlich sein oder die Lebensqualität des Patienten auf Dauer nachhaltig beeinträchtigen. Das ist zum Beispiel der Fall beim adjuvanten Einsatz von Chemotherapeutika oder radioaktiven Isotopen in der adjuvanten Tumortherapie.