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Datenklau-Prozess

Erster Zeuge vernommen

23.01.2018  15:23 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Am dritten Prozesstag gegen den früheren Kommunikationschef der ABDA, Thomas Bellartz, und den IT-Experten Christoph H. ist vergangene Woche vor dem Berliner Landgericht der erste Zeuge vernommen worden. Demnach hat es vermutlich mehrere Lecks gegeben, durch die Informationen aus dem Gesundheitsministerium an die Öffentlichkeit gelangten.

Der Zeuge war zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Datenspionage im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Jurist im Referat 114 »Arzneimittelentwicklung, -zulassung und -qualität, Großhandel, Klinische Prüfung«, das unter anderem für die ab 2010 geplante Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zuständig war. Die beiden Angeklagten sollen sich zwischen 2009 und 2012 unbefugt Zugang zu Daten aus E-Mail-Postfächern von Ministern und Staatssekretären im BMG verschafft haben, um damit womöglich Einfluss auf Gesetzesvorhaben zu nehmen.

 

Nach Angaben des Zeugen hatten bei einem Verbändetreffen 2010 allein Vertreter der ABDA eine Synopse der geplanten Änderungen der ApBetrO dabei. Laut Zeuge war das Dokument von seiner Abteilung grafisch und farblich so auffällig gestaltet, dass er glaubt, dieses bei dem Treffen wiedererkannt zu haben. Zu dem Zeitpunkt sei der Entwurf aber noch nicht mit dem Gesundheitsminister abgestimmt gewesen. Andere Verbände hätten zudem damals beklagt, dass ihnen dieses Dokument vorenthalten geblieben sei.

 

»Hohe politische Brisanz«

 

Kernpunkte des Entwurfs waren demnach Regelungen zu Rezeptsammelstellen, Qualitätsmanagement­systemen, zu einer Präzisierung des Sortiments sowie zu Abzugsvorrichtungen in der Offizin. Nach Einschätzung des Zeugen hatte die geplante Novelle der ApBetrO eine »sehr hohe politische Brisanz«. Der Verdacht einer undichten Stelle sei damals zunächst auf seine Abteilung gefallen, die Beteiligung seiner Kollegen – mehrere Apotheker – schloss der Beamte jedoch aus. Insgesamt habe der Vorfall zu Verzögerungen bei der Novelle geführt und einige der darin für die Apotheker vorgesehenen Erleichterungen seien schließlich gestrichen worden.

 

Auch in anderen Fällen sei es zwar passiert, dass binnen weniger Stunden Informationen zu Gesetzesvorhaben nach außen gelangten, etwa bei der Vergütung von Notdiensten, doch laut Zeugenaussage ist dies in keinem anderen Fall so systematisch geschehen wie bei der ApBetrO. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters, Reimar Mülders, erklärte der Zeuge, dass seiner Ansicht nach ein IT-Mitarbeiter nicht die Brisanz der Novelle hätte einschätzen können, für einen Fachjournalisten wie Bellartz sei dies allerdings durchaus möglich gewesen.

 

Ebenso betonte der Zeuge, dass man sich beim Beschaffen solch komplexer Informationen nicht allein auf den E-Mail-Verkehr hätte verlassen können, sondern auch weitere Informanten und Informationskanäle im Spiel gewesen sein müssten. Seitens seines Arbeitgebers sei damals zu wenig unternommen worden, um der Sache auf den Grund zu gehen, beklagte er. Aus einer alten E-Mail des Zeugen geht hervor, dass er am liebsten Strafanzeige gestellt hätte, dazu allerdings nicht berechtigt war.

 

Mails auf CD archiviert

 

Die Verteidigung des IT-Experten erkundigte sich im Detail nach den Sicherheitsmaßnahmen von Servern und E-Mail-Postfächern im betroffenen BMG-Referat. Demzufolge konnten mehrere Personen auf den Ordner mit den Gesetzesvorhaben zugreifen. Abstimmungen im BMG erfolgen nach Angaben des Zeugen stets via E-Mail. Seien E-Mail-Postfächer voll, speichere die IT-Abteilung die Mails auf CD.

 

Bellartz´ Verteidiger unterstrich, dass die von dem Zeugen genannte Zeitspanne, in der relevante Informationen nach außen gelangten, nicht mit allen der 40 in der Anklage der Staatsanwaltschaft aufgeführten Fälle übereinstimme. Für die nächste Runde im Strafprozess am 26. Januar haben die Verteidiger bereits Statements zur Zeugenaussage angekündigt. Die Angeklagten schwiegen auch dieses Mal zu den Vorwürfen. /

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