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Elektronische Verordnungshilfen

Kein Ersatz für Apotheker

21.01.2015  09:49 Uhr

Von Sven Siebenand, Köln / Muss ein Patient ins Krankenhaus, wird dort seine Hausmedikation auf Klinikmedikation umgestellt. Dazu kommen auch in Deutschland mittlerweile vermehrt elektronische Verordnungshilfen zum Einsatz. Eine Pilotstudie untersuchte, wie gut die Systeme arbeiten und ob sie den Apotheker ersetzen können.

Die Medikation ist ein sehr komplexer Prozess. »Dabei treten in der Klinik Fehler auf, viele davon im Bereich der Verordnung«, so Privatdozentin Dr. Claudia Langebrake beim Kongress für Arzneimittelinformation des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) in Köln. Die Apothekerin vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf nannte eine Zahl von circa 7 Prozent an fehlerhaften Verordnungen.

 

Eine Möglichkeit, die Fehlerhäufigkeit zu reduzieren, sei die Einführung von elektronischen Verordnungshilfen in Krankenhäusern. Langebrake: »Da der Verordner darin notwendige Angaben wie Stärke oder Arzneiform machen muss, lassen sich Fehler um die Hälfte reduzieren.« Die Apothekerin betonte jedoch auch, dass die Verwendung der Programme neue Fehlerquellen birgt, zum Beispiel wenn der Verordner bei der Auswahl in der Zeile verrutscht und ein komplett falsches Medikament anklickt.

 

In einer Pilotstudie an den Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf, Freiburg und Heidelberg wurde untersucht, wie gut ein elektronisches Verordnungssystem die automatische Umstellung von Haus- auf Klinikmedika­tion vornimmt. Wie Langebrake informierte, arbeitete man in den drei Krankenhäusern mit unterschiedlichen Systemen. Einmal kam Aidklinik®, einmal ID Medics® und einmal Meona® zum Einsatz. Verglichen wurde die automatische Umstellung durch die Verordnungshilfe mit einem Goldstandard pro Haus, der als Umstellung durch jeweils zwei unabhängige erfahrene klinische Pharmazeuten des jeweiligen Krankenhauses definiert wurde.

 

Verordnungen kritisch überprüfen

 

»Der Anteil der mit der Note 1 bewerteten Umstellungen war bei allen drei Systemen sehr hoch«, sagte Langebrake. Sie räumte allerdings ein, dass in seltenen Fällen durch die Verordnungshilfe »echt fehlerhafte Umstellungen« vorgenommen wurden, die zu einer falschen Medikation beim Patienten geführt hätten. Als ein Beispiel, in dem der elektronische Helfer komplett daneben lag, nannte Langebrake die Umstellung von Versatis®-Pflaster auf Xylocain® Pumpspray. »Die kritische Überprüfung durch einen klinischen Pharmazeuten ist notwendig und unerlässlich«, folgerte die Referentin.

 

Die Güte der Umstellung ist laut Langebrake auch abhängig vom Umfang der Hausliste des Krankenhauses und der Möglichkeit, hausinterne Standards zu implementieren. »Mit den Ergebnissen dieser Pilotstudie werden wir auch an die Software-Anbieter herantreten, damit diese die Programme verbessern können«, so die Apothekerin. Zudem sei geplant, das Projekt auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse auszuweiten. /

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