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Arbeitsteilung bei Arzneiversorgung

19.01.2010  17:05 Uhr

Von Daniel Rücker / Apotheker und Ärzte haben eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten in der Arzneimittelversorgung vereinbart. In der Sache waren sich die beiden Heilberufe schon seit einiger Zeit einig.

 

Jetzt hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung das abgesprochene Prozedere in ihr Konzept zur »Neuausrichtung der ambulanten medizinischen Versorgung« aufgenommen. Danach sind die Ärzte für die Indikation, Wirkstoffauswahl, Dosierung und Dauer der Arzneimitteltherapie zuständig. Dabei unterstützen sie die Einführung eines kassenübergreifenden Medikationskatalogs und Zielpreise. Die Apotheker wählen dann das Medikament aus und beraten den Patienten darüber. Die finanzielle Verantwortung wollen die Ärzte bei Kassen und der pharmazeutischen Industrie angesiedelt sehen. Die beiden Parteien sollten für patentgeschützte Arzneimittel und Spezialpräparate bundeseinheitliche Preise aushandeln. Ergänzend können Hersteller mit einzelnen Kassen Preisvereinbarungen treffen. /

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