Pharmazeutische Zeitung online
Normgrößen

Turbulenzen zum neuen Jahr

04.01.2011  19:08 Uhr

PZ / Welches Medikament von welchem Hersteller darf ein Patient auf »Kassenrezept« erhalten? So lautete die Kernfrage der vergangenen Jahre. Eine weitere ist hinzugekommen: Wie viel des Arzneimittels darf man ihm aushändigen?

Dass man in der Apotheke ein wenig länger auf ein Medikament warten muss, wenn Hersteller und Krankenkassen in eine neue Rabattrunde starten, daran haben sich viele Patienten inzwischen gewöhnt. Seit Jahresbeginn sorgt auch eine Änderung der Packungsgrößenverordnung dafür, dass bewährte Abläufe ins Stocken geraten. Nicht nur, von welchem Hersteller ein Arzneimittel abzugeben ist, sondern auch in welcher Menge, muss in zuweilen mühevoller Kleinarbeit ermittelt werden.

Die geänderte Verordnung sieht vor, dass bei den Normgrößen eine prozentuale Abweichung zugelassen wird. Für eine N1 sind dies plus/minus 20 Prozent, für eine N2 plus/minus 10 Prozent und für eine N3 minus 5 Prozent des zulässigen Inhalts. Damit werden auch Präparate substituierbar, die nicht genau, sondern nur ungefähr dieselbe Menge des verordneten Arzneimittels enthalten. Eine Substitution erfolgt entsprechend der Normgrößenzuteilung.

 

Das kann derzeit zu Irritationen führen. Bei den Landesapothekerverbänden laufen daher die Telefonleitungen heiß. Ein Beispiel vom Hessischen Landesapothekerverband: Den Protonenpumpenhemmer Omeprazol gibt es unter anderem in einer Vielzahl von Packungsgrößen, darunter eine N3 (nach Meldungen der Hersteller) mit wahlweise 60 oder 100 Stück.

 

Bis letzte Woche galt: Ist eine von mehreren N3en verordnet, musste die kleinere abgegeben werden. Seit dem Jahreswechsel sieht die Verordnung in der Gruppe der Magen-Darm-Mittel für eine N3 eine Stückzahl von 95 bis 100 Stück (Tabletten, Kapseln) vor. Bei der alleinigen Angabe der Normgröße N3 auf dem Rezept sind also 95 bis 100 Stück abzugeben, vorrangig das rabattbegünstigte Präparat. Lautet die Verordnung über 60 Stück N3, bleibt es bei einer Abgabe von 60 Stück (auch bei Substitution).

 

Nach der geänderten Packungsgrößenverordnung fällt die 60er-Packung weder unter die Gruppe N2, die in diesem Fall 45 ­­bis 55 Stück enthalten darf, noch unter N3, die hier 95 bis 100 Stück enthalten darf. Probleme bereitet außerdem, dass nicht alle Arzneimittelhersteller korrekte Daten, zum Beispiel zur Normgrößenzuteilung, zur weiteren Verarbeitung gemeldet haben.

 

Auch die PZ erreichte eine Anfrage: Auch wenn mancher Apotheker derzeit wohl mit allem rechnet – die Normgrößen N4, N5 und N6 sieht die neue Packungsgrößenverordnung nicht vor. / 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa