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Honorargutachten

Das sind die finalen Details

09.01.2018  15:32 Uhr

Von Ev Tebroke / Die offizielle Version des Honorargutachtens unterscheidet sich von der Vorversion nur in Details, der Grundtenor bleibt: Die Apotheker-Vergütung soll völlig umgekrempelt werden, das Prinzip der Mischkalkulation fallen, die Höhe des Fixums deshalb drastisch sinken. Gleichzeitig sehen die Autoren Tausende Apotheken wirtschaftlich in Gefahr.

Kurz vor Weihnachten wurde das Gutachten klammheimlich auf der Internetseite des Bundeswirtschafts­ministeriums (BMWi) veröffentlicht, nachdem zuvor Ergebnisse der Vorversion wochenlang inoffiziell die Runde gemacht hatten. Unter dem Titel »Ermitt­lung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preise« steht die Endversion zum Download bereit.

 

Fixum drastisch senken

 

Kernpunkt der in der Studie nahegelegten Reform ist die Absenkung des Festbetrags für die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten von bislang 8,35 Euro auf 5,84 Euro. In der Gutachten-Vorversion vom 19. November waren mit 5,80 Euro sogar noch weniger angesetzt worden. Die bisherige Quersubventionierung der OTC- und Freiwahl-Bereiche über den Festzuschlag soll wegfallen. Die bislang geltende Berechnung, dass durch das Fixum 75 Prozent aller Kosten in der Apotheke zu decken sind, sei nicht haltbar, heißt es.

 

Laut Gutachten machen Rx-Fertigarzneien nur 39,7 Prozent aller in den Apotheken abgegebenen und verkauften Packungen aus. Der absolute Festzuschlag müsse demnach 39,7 Prozent der nach Notdienst, BtM, Rezepturen und Warenwirtschaft verbleibenden Kosten zuzüglich des Kassenrabatts von 1,77 Euro decken. »Es ist gesetzlich nicht vertretbar, über die Finanzierung der rezeptpflichtigen Arzneimittel die von der Preisbindung enthobenen OTC- und Ergänzungssortimente über die Krankenversicherungsbeträge zu finanzieren«, so die Autoren. Die OTC-Abgabe werde vom Gesetzgeber durch das Apotheken-Monopol geschützt. Zudem sehen die Autoren keinen Unterschied bei der Beratungsleistung zwischen Rx-Medikamenten und OTC-Produkten.

 

Parallel zur Absenkung des Fixums wollen die Studienautoren den bisherigen Festzuschlag auf den Apothekeneinkaufspreis von bisher 3 Prozent auf 5 Prozent erhöhen. Hier hatte die Vorversion 4,8 Prozent vorgesehen. Grundsätzlich sollen Bereiche, die den Berechnungen zufolge bislang unterfinanziert sind, besser vergütet werden. Der Notdienstzuschlag müsste laut Gutachten von jetzt 16 Cent auf 33 Cent steigen, um den Aufwand ausreichend zu honorieren. Wesentlich mehr sollen die Apotheken auch für die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten: Statt der bisherigen 2,91 Euro sind hier 14 Euro vorgeschlagen (Vorversion: 14,30 Euro). Für Standardrezepturen haben die Autoren einen Rezepturzuschlag von mindestens 31 Euro bis maximal 61 Euro vorgesehen. Gleichzeitig soll der Zuschlag für die Zubereitung von Stoffen von derzeit 90 Prozent auf 5 Prozent sinken.

 

1,24 Milliarden Euro sparen

 

Radikal kürzen wollen die Gutachter aufgrund ihrer Analyse des Status quo auch die Zuschläge für die Zubereitung von Zytostatika. Die bisherige Regelung von mindestens 51 Euro soll auf eine Zuschlagshöhe von 22 bis 32 Euro reduziert werden. Dies führt laut Berechnungen der Analysten zu Einsparungen in Höhe von 250 Millionen Euro.

 

Weitere Kürzungen empfehlen die Autoren auch beim Großhandelszuschlag auf Fertigarzneimittel. Die Marge soll von derzeit 3,15 Prozent auf 0,53 Prozent sinken. Parallel dazu wollen sie den Festzuschlag von derzeit 70 Cent auf 96 Cent erhöhen.

 

Insgesamt gehen die Gutachter aufgrund ihrer Datenauswertung von einer Kostenreduktion für Gesetzliche und Private Krankenversicherung sowie Beihilfe und Selbstzahler bei Rx-Arzneimitteln in Höhe von 1,24 Milliarden Euro aus. So ergeben sich neben den Einsparungen bei den Zytostatika herstellenden Apotheken 780 Millionen durch Vergütungsreduktion in den übrigen Apotheken. Beim Großhandel sparen die Zuschlagskürzungen 210 Millionen Euro ein. /

 

Das im Auftrag des BMWi von der Agentur 2HM erstellte Gutachten hatte in den vergangenen Monaten für viel Ärger in der Apothekerschaft gesorgt, da Teile aus der Studie vorab an Medien durchsteckt worden waren, ohne dass die dort kommunizierten Zahlen offiziell bestätigt waren. Zudem war damit eine Debatte um zu hohe Apothekenhonorare entbrannt, die die ABDA als unsachlich kritisiert.

 

Ein weiteres Ärgernis: Die vom Ministerium vorab in Aussicht gestellte Diskussion der Studienergebnisse im begleitenden Beirat, dem auch die ABDA angehört, fiel flach. Nun soll zwar im Nachgang ein Treffen stattfinden, die Bundesvereinigung missbilligt jedoch das gesamte Prozedere. »Was es dort noch zu besprechen gibt, bleibt abzuwarten. Wir werden den finalen Gutachtentext jetzt kritisch prüfen und uns dann dazu äußern«, so ABDA-Sprecher Reiner Kern.

 

Auch die Arzneimittel-Hersteller wollen die Dokumente genau in Augenschein nehmen: »Wir werden die Ergebnisse des Gutachtens nun in aller Ruhe analysieren und auf dieser Basis eine Bewertung vornehmen«, sagte Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller. Es müsse das Ziel aller Beteiligten sein, die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln auch in Zukunft über die Apotheke zu gewährleisten. »Insbesondere in ländlichen Regionen stehen viele Apotheken bereits jetzt stark unter Druck«, so Kortland.

 

7600 Apotheken bedroht

 

Dass viele Apotheken unter wirtschaftlichem Druck stehen, bestätigt auch die Studie. Demnach ist bereits mit Stand 2015 die wirtschaftliche Lage für 47 Prozent der Vor-Ort-Apotheken als schlecht anzusehen. Mittelfristig seien knapp 7600 Offizinen von Schließung bedroht. Die meisten davon, knapp 5300 seien im städtischen Raum zu finden. In ländlichen Kreisen gibt es laut Untersuchung demnach mehr als 700 stark gefährdete und weitere knapp 1600 gefährdete Apotheken.

 

Den Versandhandel sehen die Autoren nicht für diese wirtschaftlichen Probleme verantwortlich, da es besagten Apotheken bereits vor dem EuGH-Urteil vom Herbst 2016 wirtschaftlich schlecht ging. Die künftigen Auswirkungen eines ungebremsten Rx-Versandhandels auf die wirtschaftliche Situation der Apotheken wollen die Autoren nicht kommentieren. Zur Wettbewerbsposition der Vor-Ort-Apotheken in Konkurrenz zu den ausländischen Versendern, die im Gegensatz zu deutschen Apotheken seit dem EuGH-Urteil Boni auf Rx-Arzneien geben dürfen, gebe es keine Daten. Das Nutzungsverhalten der Bevölkerung sowie die technologische Entwicklung seien nur schwer vorherzusagen, heißt es. /

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