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ABDA-KBV-Modell

»Ein ›Nicht-Klappen‹ ist ausgeschlossen«

07.01.2014  10:08 Uhr

Von Ev Tebroke / Es wird endlich: Die Verhandlungen zum ABDA-KBV-Modell sind in der Endphase. Bei der Aushandlung letzter Modalitäten zwischen Apothekern, Ärzten und der AOK Plus in den Modellregionen Sachsen und Thüringen geht es nur noch um Detailfragen. Mit einem Scheitern des gemeinsamen Versorgungsprojekts rechnet keiner mehr.

»Die Verhandlungen sind auf der Zielgeraden.« Das betonte die Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen, Katharina Bachmann-Bux. Man stehe kurz vor der Vertragsfertigstellung. Das gemeinsame Projekt von ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung kann demnach auf jeden Fall im ersten Halbjahr 2014 in den Modellregionen starten. Der genaue Termin, ab wann sich interessierte Ärzte und Apotheker für das Projekt bei ihren jeweiligen Verbänden anmelden können, hänge aber vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ab, heißt es seitens der KV Sachsen.

In den grundsätzlichen Punkten bestehe Einigkeit, jetzt würden nur noch einzelne Detailfragen diskutiert, beispielsweise Aspekte der technischen Umsetzung, so die KV-Sprecherin. Die grundlegende IT-Struktur ist hingegen geklärt, wie der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbandes (ThAV), Stefan Fink, bestätigte. Und auch beim Thema Honorierung befindet man sich in der Endphase der Verhandlungen. »Die Honorardimensionen für die einzelnen Leistungen von Ärzten und Apothekern stehen ebenfalls«, so Fink. Genaue Zahlen gibt es aber noch nicht. »Das Paket muss noch final geschnürt werden.« Das nächste Treffen der Vorstandsrunde aller Beteiligten ist für den 10. Januar geplant. »Ich bin optimistisch, dass nach diesem Treffen, der Vertrag dann formal steht«, so Bachmann-Bux.

 

Mit einer sich bald abzeichnenden Vertragsunterzeichnung zum ABDA-KBV-Modell endet ein mehr als eineinhalb Jahre andauerndes Verhandlungsprozedere zwischen den regionalen Vertragspartnern: den kassenärztlichen Vereinigungen, den Apothekerverbänden sowie der AOK Plus. »Insgesamt gab es bislang bestimmt um die 50 Sitzungen, wenn man alle Arbeitsgruppen einrechnet«, so Fink. Aber die Initiative sei schließlich sehr komplex und solch eine strukturierte Zusammenarbeit der Heilberufler bundesweit einzigartig. Seit dem 1. Januar 2012 ist das Projekt im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes in Paragraf 64a des Sozialgesetzbuches V berücksichtigt. Die Initiative zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung basiert auf drei Säulen: der Wirkstoffverordnung, dem Medikationskatalog und dem Medikationsmanagement.

 

Wirkstoffe aus dem Medikationskatalog

 

Zukünftig verordnet der Arzt Wirkstoffe aus dem Medikationskatalog unter Angabe von Stärke, Menge und Darreichungsform. Der Medikationskatalog umfasst derzeit 189 Substanzen. Über einen neuen sechsstelligen ABDATA-Code werden die entsprechenden Präparate dann von der Apothekensoftware als Rabattarzneimittel identifiziert und der Apotheker gibt das angezeigte Medikament an den Patienten ab. Das übergeordnete servergestützte Medikationsmanagement richtet sich insbesondere an chronisch Kranke und Patienten, die dauerhaft mehr als fünf systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen. Hier übernehmen Arzt und Apotheker für jeweils ein Jahr die Betreuung und begleiten den Patienten mit einem Medikationsplan.

Nach Ansicht von Fink ist das Modell ein Gewinn für alle. Für die Patienten erhöhe sich die Therapiesicherheit. Auch die Therapietreue werde verbessert. Die AOK Plus spare über eine konsequentere Abgabe von Rabattarzneimitteln viel Geld. Die Ärzte wiederum profitierten von der Wirkstoffverordnung, weil sie Richtgrößenprüfungen ausschließe, so Fink. Und den teilnehmenden Apothekern wird zukünftig die Abgabe des passenden Wirkstoffs vergütet. Auch das Medikationsmanagement wird entsprechend honoriert.

 

Bei der AOK Plus, bei der nach eigenen Angaben fast die Hälfte aller Menschen aus Thüringen und Sachsen versichert sind, ist man zufrieden mit dem aktuellen Stand. »Wir sind richtig weit gekommen«, so AOK-Sprecherin Hannelore Strobel. Bei fünf Vertragspartnern seien Vertragsverhandlungen zwar auch eine größere Herausforderung. Aber man sei der Überzeugung, dass das Vorhaben auf gutem Weg ist »und am Ende auch etwas Vernünftiges und Innovatives herauskommt«. Auch Fink ist optimistisch: »Wenn alles gut läuft, dann können sich Apotheker und Ärzte wahrscheinlich zum 1. April für das Projekt einschreiben.« Die Wirkstoffverordnung könne dann zum 1. Juli in Kraft treten. Bevor der Vertrag final unterzeichnet werden kann, muss noch die Vertreterversammlung der KV Thüringen über die Vertragsannahme abstimmen. In Sachsen entscheidet darüber der Vorstand.

 

Es ist also durchaus möglich, dass sich der Zeitplan der Umsetzung noch etwas verschiebt. Sicher ist aber: Das Modell kommt. »Wir sind in einem Stadium, wo ›Nicht-Klappen‹ ausgeschlossen ist«, sagte die AOK-Sprecherin. /

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