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Anhörung im Gesundheitsausschuss

Arzneimittelversorgung sichern – jetzt

Morgen soll im Gesundheitsausschuss der Antrag der CDU/CSU-Fraktion »Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten« beraten werden. Angesichts von Lieferengpässen und Apothekenschwund verfängt das Thema. In Stellungnahmen formulieren etliche Verbände ihre Ideen für eine bessere Versorgung.
Cornelia Dölger
20.02.2024  17:00 Uhr

In ihrer Stellungnahme fordert etwa die ABDA, dass das Apothekenhonorar unverzüglich angepasst wird. »Apotheken müssen jetzt stabilisiert werden.« Zum Beispiel, indem der von 1,77 auf 2 Euro erhöhte Kassenabschlag sofort wieder gesenkt werde. Das Honorar müsse zudem dynamisiert werden, schließlich seien die Apotheken durch das Fixum von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abgekoppelt. Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Apothekenreform verschärften dies noch einmal, weil die Wirkung zu spät einsetze.

Mehr Handlungsfreiheit fordert die ABDA obendrein. Schließlich seien Apothekerinnen und Apotheker qua Studium Arzneimittelspezialisten sowie Experten für die Arzneimitteltherapiesicherheit. Sie könnten diese Qualifikation einbringen, »um sachgerecht Entscheidungen im Einzelfall bei gleichzeitiger Vermeidung überbordender Bürokratie zu treffen«, so die Forderung. Besonders wertvoll sei diese Kompetenz vor dem Hintergrund der anhaltenden Lieferengpässe.

Eindringlich plädiert die ABDA für den Erhalt des Mehrbesitzverbots. »Der Apothekerberuf zeichnet sich durch seine Freiberuflichkeit aus.« Eine Einmischung durch die Möglichkeit von Fremdkapitalinvestitionen sei grundlegend auszuschließen.

GKV-SV plädiert für Monitoring

Auch der GKV-Spitzenverband nimmt zu dem Antrag Stellung. Und auch er hat die Lieferengpässe auf dem Schirm, sieht hier aber nicht die Notwendigkeit, Apotheken beim Arzneimittelaustausch mehr Beinfreiheit zu geben. Vielmehr liege der Schlüssel in der »Verbesserung der Informationslage über die Verfügbarkeit von Arzneimitteln«, heißt es.

Etwa brauche es zusätzlich ein permanentes und anlassloses Monitoring aller Arzneimittel; die Befugnisse, die dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) zugestanden wurden, reichten nicht aus, so der Spitzenverband.

Dies könne zum Beispiel umgesetzt werden, indem alle an der Arzneimittelversorgung beteiligten Akteure (Hersteller, Großhandel, Apotheken, Verordnende) verpflichtende Meldungen von Nicht-Verfügbarkeiten machen müssten. Mit solchen Daten könnte das BfArM effizienter arbeiten und die Informationen an alle Beteiligten zurückspielen. Engpässe würden so früher erkannt und auch lokalisiert. So könnten Ärztinnen und Ärzte darauf bereits bei der Verordnung Rücksicht nehmen. Ganz praktisch ließen sich die Securpharm-Daten für ein solches Monitoring nutzen, so der Vorschlag.

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