Arzneimittelversorgung sichern – jetzt |
Cornelia Dölger |
20.02.2024 17:00 Uhr |
Apotheken mehr Spielraum beim Arzneimittelaustausch einzuräumen, hält der Verband für unnötig. Schließlich seien wesentliche Regelungen bereits durch das ALBVVG ins SGB V gelangt, deshalb seien weitere Anpassungen nicht nötig. Ein Großteil aller Konstellationen, die sich durch Engpässe bei Arzneimitteln ergeben können, werde bereits durch die gesetzlichen Austauschregeln im SGB V und den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband berücksichtigt.
Auch für den Austausch von nicht verfügbaren Kinderarzneimitteln hätten Apotheken deutlich mehr Spielraum. »Diese Austauschmöglichkeiten gehen schon jetzt über das erforderliche Maß hinaus.« Noch weitergehende Austauschregelungen bedürften einer ärztlichen Bewertung und führten so nicht zu Erleichterungen in der Versorgung.
Den Großhändlern geht es vor allem um ein möglichst effizientes Frühwarnsystem bei Lieferengpässen. Vor diesem Hintergrund würden derzeit sogenannte Service-Level-Daten erfasst, die als Indikatoren für bestehende oder drohende Lieferengpässe fungierten. Die Meldung von Verfügbarkeits- und Service-Level-Daten des Großhandels sei Teil der aktuell geplanten Reform des EU-Arzneimittelrechts. Hier, schreibt der Verband Phagro, müssten alle Akteure der Arzneimittellieferkette in die Meldung von Bestands- und Verfügbarkeitsdaten einbezogen werden, um die Versorgungslage valide einschätzen zu können.
Die Vorschläge, dass der Großhandel alle versorgungskritischen Arzneimittel länger als die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Wochen vorhalten solle, liefen im Übrigen ins Leere, wenn die Hersteller nicht oder nicht ausreichend lieferten oder den Großhandel umgingen. Auch der Import über EU- oder Drittstaaten trage nicht zu einer verbesserten Versorgung bei.
Zu viel Bürokratie bei der Bewältigung von Versorgungsengpässen kritisiert der Phagro ebenfalls, etwa bei dem Bemühen, Kleinstmengen verfügbar machen zu können.