Arzneimittelversorgung sichern – jetzt |
Cornelia Dölger |
20.02.2024 17:00 Uhr |
Mehr Geld für die Apotheken hält der GKV-SV nicht für die richtige Lösung. Es werde nicht zu einer besseren Versorgung führen. Vielmehr liege der richtige Ansatz auch hier in einer besseren Information der Ärzteschaft über die Lieferengpasslage. »Wenn diese Informationen zum Zeitpunkt der Verordnung berücksichtigt werden und dadurch eine alternative Arzneimittelauswahl erfolgen kann, sinkt auch der Aufwand in den Apotheken. Dies würde Unsicherheiten und Mehraufwände bei Patientinnen und Patienten verringern, die sich durch erneute Austauch- und Beratungsprozesse ergeben.«
Ohne aktuelle repräsentative Daten über die wirtschaftliche Lage der Apotheken sei an mehr Geld nicht zu denken. In einem Gutachten, das das damalige Bundeswirtschaftsministerium im Jahr 2018 habe erstellen lassen, habe sich die Lage der Apotheken als durchaus stabil gezeigt. Zu diesem Zeitpunkt seien »ein erheblich zu hohes Fixum und erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven festgestellt« worden. Zunächst einmal müssten also die damals gesammelten Informationen aktualisiert werden, um eine adäquate Höhe der Apothekenvergütung festlegen zu können.
Im bestehenden Vergütungssystem würden Apotheken mit hohen Absatzzahlen in eher dicht besiedelten Gebieten »belohnt«. Ein höheres Fixum würde diese Betriebe laut GKV-SV noch zusätzlich bevorteilen und falsche Anreize setzen. Deshalb plädiert der Spitzenverband analog zu den Vorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums zur Apothekenreform für eine Umverteilung des Honorars in Richtung kleiner Apotheken auf dem Land.
Vorstellbar sei hier die Senkung der 3-Prozent-Marge bei gleichzeitiger Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale, denn schließlich fänden solche Dienste in Landapotheken häufiger statt, als in Ballungsräumen. Auch hier liegen die Kassen mit dem BMG auf einer Linie; Lauterbach hatte in seinen »Eckpunkten« zur Apothekenreform eine »sofortige Erhöhung der Vergütung von in der Nacht und am Wochenende geleisteten Notdiensten« festgehalten. Statt 21 sollen die Apotheken demnach 28 Cent pro Packung bekommen.
Für eine solche angekündigte Erhöhung wäre nicht einmal eine Gesetzesänderung notwendig, da der Notdienstzuschlag in § 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt ist und redaktionell geändert werden könnte. Noch ist in dieser Sache aber nichts passiert.
Doch nicht nur Geld spiele für eine gute Arzneimittelversorgung eine Rolle. Auch das Problem des Fachkräftemangels in Apotheken müsse angegangen werden. Der Spitzenverband rekurriert auch hier auf die BMG-Pläne zu den sogenannten Apotheken light mit PTA-Vertretung in Landfilialen oder flexiblen Öffnungszeiten. »Eine Flexibilisierung der Vorgaben könnte hier neue Potenziale für die flächendeckende Versorgung erschließen und zur Attraktivität des Berufs der Pharmazeutisch-technischen Assistenz beitragen«, meint der GKV-Spitzenverband.