App auf Rezept: Bereits 1500 Verordnungen bei Ersatzkassen |
Jennifer Evans |
27.01.2021 17:30 Uhr |
Nach Angaben der Ersatzkassen sind aktuell zehn Apps zugelassen, die Ärzte per Rezept verordnen können. Weitere 24 haben bereits ihre Zulassungsanträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt. / Foto: Fotolia/Denys Prykhodov
Videosprechstunden und digitale Präventionsangebote haben in der Coronavirus-Krise einen Boom erlebt. Das betonte die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek) Ulrike Elsner heute bei einer Pressekonferenz in Berlin. Allein im zweiten Quartal 2020 hätten bei den vdek-Mitgliedern insgesamt mehr als 1 Million Videosprechstunden stattgefunden. Zum Vergleich seien es im selben Zeitraum 2019 nur rund 500 gewesen.
Insbesondere von der elektronischen Patientenakte (EPA) verspricht sich die vdek-Chefin ein großen Nutzen für die Versicherten. Vor allem in puncto Transparenz. Die Abrufzahlen bei den Ersatzkassen belegten bereits den großen Zuspruch für die EPA, so Elsner. Jede Krankenkasse muss ihren Versicherten seit dem 1. Januar 2021 eine EPA zur Verfügung stellen, in der die Patienten in einem ersten Schritt ihre persönlichen Gesundheitsdaten wie etwa ein Schmerztagebuch speichern können. Ab Juli 2021 sollen dann Ärzte auf Wunsch des Patienten medizinische Daten auf die EPA laden können. Damit das technisch reibungslos klappt, läuft derzeit eine Testphase in einigen Arztpraxen und Krankenhäusern in Westfalen-Lippe und Berlin.
Für die Leistungserbringer sieht Elsner die Vernetzung durch die EPA als einen der größten Vorteile. Das wird ihrer Ansicht nach langfristig zu einer besseren Versorgungsqualität führen. Und je mehr Funktionen die Patientenakte künftig biete, desto größer ihr Nutzen, ist sie überzeugt. Nicht zufrieden zeigte sie sich hingegen heute mit der noch unklaren Rechtslage, wenn es um die »digitalen Authentisierungsverfahren für die Erstnutzung der EPA« geht. Unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ein solches Verfahren an, weitere Ersatzkassen wollen eigentlich folgen. Doch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) könnte Sicherheitsbedenken anmelden und bestimmte digitale Authentisierungsverfahren womöglich kippen, befürchtet Elsner. Eine Investition in ein Verfahren wäre daher riskant, solange in diesem Bereich keine Rechtssicherheit herrsche.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.