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ABDA
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Apotheker sollen Corona-Schnelltests durchführen

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz vorgelegt. Unter anderem sollen mit dem Gesetz neue Teststrategien umgesetzt werden, bei denen auch Antigen-Schnelltests im Mittelpunkt stehen. Die ABDA fordert hier rechtliche Klarheit: Die Apotheker sollten die Tests rechtssicher anbieten und durchführen dürfen – und dafür vergütet werden.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 16.10.2020  15:00 Uhr

Verstetigung der neuen Abgaberegeln gefordert

Des Weiteren wünscht sich die Standesvertretung der Apotheker, dass die zu Beginn der Coronavirus-Krise eingeführten besonderen Abgaberegeln in der Apotheke fortgesetzt werden. Seit dem Frühjahr haben die Apotheker bei der Belieferung mit Rabattarzneimitteln beispielsweise mehr Freiheiten, um unnötige Besuche in den Apotheken zu vermeiden und so das Infektionsrisiko zu senken. Ende März 2021 laufen diese Regelungen aus. Im Entwurf des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes ist eine Verlängerung bislang nicht vorgesehen – die ABDA drängt auf eine Verstetigung.

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