Und: Die Impfpflicht in medizinischen Bereichen wird nochmals auf weitere Berufsgruppen erweitert. So soll diese laut Gesetzentwurf künftig unter anderem für Beschäftigte in Arztpraxen oder Zahnarztpraxen gelten. Auch für Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten und dort medizinische Untersuchungen oder ambulante Behandlungen durchführen, müssen künftig gegen Covid-19 geimpft sein.