Apotheker sollen auch 28 Euro pro Corona-Impfung bekommen |
Jennifer Evans |
30.12.2021 11:50 Uhr |
Damit später auch auswertbare Daten zu Impfquoten und Impffortschritt vorliegen, müssen sich die teilnehmenden Vor-Ort-Apotheken an der sogenannten Impfsurveillance beteiligen. Das BMG erachtet das »als Teil der verpflichtend zu erbringenden Gesamtleistung« und damit als »Voraussetzung einer Vergütung«. Um die Daten für Zwecke der Impfsurveillance und der Pharmakovigilanz zu verarbeiten, nutzt das Robert Koch-Institut (RKI) das elektronische Melde- und Informationssystem. Die Übermittlung an das RKI soll demnach die ABDA übernehmen, nachdem sie die Angaben der Apotheken gebündelt hat. Melden müssen die Offizinen selbst ihre Daten zu Ort und Datum der Schutzimpfung sowie impfstoffspezifische Angaben über das Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV).
Darüber hinaus sollen die Leistungserbringer für PoCNAT-Tests (Nukleinsäureamplifikationstechnik), die sie in ihren Räumlichkeiten erbringen, zukünftig ein Honorar erhalten. Für die Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines PoCNAT-Testsystems sieht das BMG 30 Euro je Testung vor. Die Summe soll dann auch ohne eine Beauftragung mittels Vordruck abrechenbar sein.
Auch plant das BMG in seinem Verordnungsentwurf einen Test-Anspruch für Einreisende, die sich in den vorangegangenen zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Ihnen soll demnächst 14 Tage lang ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest zustehen.
Die Verordnung soll einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten und spätestens am 25. November 2022 enden, also ein Jahr nachdem der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben hat.
Die Apotheken in Nordrhein-Westfalen wollen bereits ab Mitte Januar mit den eigenständigen Impfungen gegen das Coronavirus starten. Das sagte der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, am heutigen Donnerstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Sobald die Impfverordnung tatsächlich in Kraft sei, müssten dann auch noch Schulungen für jene Apotheker ausgearbeitet werden, die bisher noch keine Impfberechtigung hätten. Wer die Schulung dann in der Tasche hat, darf auch Jugendliche ab zwölf Jahren impfen. Apotheker, die bereits eine Impfschulung im Rahmen des Modellprojekts Grippeimpfungen absolviert haben, können schon jetzt Menschen ab 18 Jahren gegen Covid-19 impfen.