Wichtig ist dem Gesetzgeber nach eigenen Angaben, dass die Vergütung für die Impfungen für alle Leistungserbringer »grundsätzlich einheitlich ausgestaltet« ist. Wie die Ärzte sollen nun also auch die Apotheker 28 Euro pro Impfung erhalten und an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen 36 Euro. Der Pauschalbetrag für das gesamte Prozedere beinhalt neben der Verabreichung des Impfstoffs jedoch auch die Aufklärung und Impfberatung, eine Vorab-Untersuchung, um akute Erkrankungen oder Allergien auszuschließen sowie die Nachbeobachtung und etwaige medizinische Interventionen, die im Fall vom Impfreaktionen erforderlich sind. Auch die Ausstellung der Impfdokumentation gehört dazu. Für den Aufwand, den die Apotheken bei der Beschaffung des Impfstoffs haben, den sie selbst verimpfen wollen, ist eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen. Muss der Pharmazeut für die Impfung die Person zuhause oder in einer Pflegeinrichtung aufsuchen, gibt es zusätzlich 35 Euro pro Piks, für jede weitere Person in derselben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung weitere 15 Euro. Für Impfaktionen zum Beispiel an Schulen oder Marktplätzen soll die Pauschale aber nicht gelten. Grundsätzlich verpflichtet das BMG aber keine öffentliche Apotheke dazu, Covid-19-Schutzimpfungen durchzuführen.