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Verordnungsentwurf

Apotheker sollen 6 Euro pro abgegebener Maske erhalten

27,3 Millionen Risikopatienten sollen in den nächsten Wochen 15 Schutzmasken aus Apotheken erhalten. Im Dezember sollen die Apotheken zunächst drei Masken pro Person ausgeben – und teils selbst entscheiden, wer Recht auf eine Maske hat und wer nicht. Die Apothekenvergütung beträgt ab Januar je Maske sechs Euro. Insgesamt will der Bund 2,5 Milliarden Euro aufwenden. Eine Eigenbeteiligung ist geplant. Der entsprechende Verordnungsentwurf liegt der PZ vor.
Charlotte Kurz
09.12.2020  12:44 Uhr

Abgabe in drei Wellen geplant

Konkret läuft die Organisation folgendermaßen ab: Bis zum 31. Dezember 2020 können pro anspruchsberechtigte Person drei Masken abgeholt werden. Vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2021 können sechs Masken und vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 können nochmal weitere sechs Masken in Apotheken abgeholt werden.

Für die 12 Masken, für die ein Berechtigungsschein der Krankenkasse notwendig sein wird, sollen die Risikopatienten eine »von der Bundesdruckerei fälschungssichere, nichtpersonalisierte Bescheinigung« erhalten. Dabei sollen die Krankenkassen zuerst Personen informieren, die älter als 75 Jahre alt sind, in einem zweiten Schritt die Über-70-Jährigen und in einem dritten Schritt Personen, die älter als 60 Jahre alt sind.

Die Bescheinigungen werden von den Apotheken bei der Abgabe eingesammelt und mit einem Apothekenstempel sowie der Unterschrift der abgebenden Person gekennzeichnet. Die Apotheker sind dazu aufgefordert, mindestens einmal im Monat eine Abrechnung zu schreiben, in der genau aufgelistet wird, wie viele Masken abgegeben wurden, wie hoch die eingenommene Eigenbeteiligung ist und somit den geltend gemachten Erstattungsbetrag ergibt.

Weitere Details haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

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