Pharmazeutische Zeitung online
Verordnungsentwurf

Apotheker sollen 6 Euro pro abgegebener Maske erhalten

27,3 Millionen Risikopatienten sollen in den nächsten Wochen 15 Schutzmasken aus Apotheken erhalten. Im Dezember sollen die Apotheken zunächst drei Masken pro Person ausgeben – und teils selbst entscheiden, wer Recht auf eine Maske hat und wer nicht. Die Apothekenvergütung beträgt ab Januar je Maske sechs Euro. Insgesamt will der Bund 2,5 Milliarden Euro aufwenden. Eine Eigenbeteiligung ist geplant. Der entsprechende Verordnungsentwurf liegt der PZ vor.
Charlotte Kurz
09.12.2020  12:44 Uhr

Lange ließ die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bezüglich der Maskenabgabe an Risikogruppen auf sich warten. Am heutigen Mittwoch liegt der PZ nun der Referentenentwurf der entsprechenden Verordnung vor. Mit der Verordnung sollen vulnerable Gruppen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.

27,3 Millionen Menschen in Deutschland sollen demnach einen Anspruch auf 15 »partikelfiltrierende Halbmasken« haben. Die Abgabe der Masken erfolgt laut Verordnung in Apotheken. Bereits im Dezember sollen in einer ersten Welle drei der insgesamt 15 Masken bereits an Risikopatienten ausgegeben werden können. Hierfür muss in einem vereinfachten Verfahren allerdings lediglich der Personalausweis in den Apotheken vorgelegt werden oder eine »nachvollziehbare Darlegung des Anspruchs durch Eigenauskunft«. Ab Januar 2021 sollen die Anspruchsberechtigten dann eine Bescheinigung der Krankenkasse erhalten, um die restlichen zwölf Masken in den Apotheken zu erhalten.

Alleine im Dezember: 490 Millionen Euro über den Nacht- und Notdienstfonds

Apotheker bekommen laut Verordnung für die Maskenausgabe ab Januar pro Maske »sechs Euro einschließlich aller Zuschläge und inklusive der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer«. Zu beachten ist, dass von der Vergütung der Einkaufspreis der Masken abgezogen werden muss. Der Einkaufspreis von Atemschutzmasken wie FFP2-Masken liegt meist bei rund zwei Euro.

Für die Maskenausgabe im Dezember ist eine andere Vergütung vorgesehen. Für diese erste Welle wird der Bund aus den Liquidätsreserven des Gesundheitsfonds an den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands einen Betrag von rund 491 Millionen Euro überweisen. Konkret kommt das Geld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Laut Verordnungsentwurf setzt der vom Deutschen Apothekerverband (DAV) beliehene Nacht- und Notdienstfonds dann je Apotheke eine Pauschale fest und zahlt diese nach Abzug der Verwaltungskosten an die Apotheken aus. Die Pauschale berechnet sich nicht an der Anzahl der abgegebenen Masken, sondern ist an die Abgabe der Rx-Arzneimittelpackungen im 3. Quartal 2020 geknüpft. Konkret wird die Anzahl der im 3. Quartal abgegebenen Rx-Packungen der Maßstab für die Höhe der Pauschale sein. Das bedeutet, dass umsatzstarke Apotheken eine höhere Pauschale erhalten werden, als Apotheken, die nur wenige Packungen abgegeben haben.

Die Schutzmasken, die im Januar abgegeben werden, können über die Apothekenrechenzentren mit dem BAS abgerechnet werden. Die dabei entstehenden Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und aus Bundesmitteln erstattet. Insgesamt kommt der Bund durch diese Maskenaktion auf eine Kostenhöhe von rund 2,5 Milliarden Euro.

Die Risikopatienten und Senioren sollen jedoch eine Eigenbeteiligung »in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken« leisten. Die Beteiligung sollen die Apotheker behalten und auf den Erstattungsbetrag angerechnet werden.

Dabei dürfen laut Verordnung FFP2-Masken, aber auch andere Atemschutzmasken wie etwa N95-Masken aus Kanada und den USA sowie CPA, P2 und DS2-Masken abgegeben werden.

Abgabe in drei Wellen geplant

Konkret läuft die Organisation folgendermaßen ab: Bis zum 31. Dezember 2020 können pro anspruchsberechtigte Person drei Masken abgeholt werden. Vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2021 können sechs Masken und vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 können nochmal weitere sechs Masken in Apotheken abgeholt werden.

Für die 12 Masken, für die ein Berechtigungsschein der Krankenkasse notwendig sein wird, sollen die Risikopatienten eine »von der Bundesdruckerei fälschungssichere, nichtpersonalisierte Bescheinigung« erhalten. Dabei sollen die Krankenkassen zuerst Personen informieren, die älter als 75 Jahre alt sind, in einem zweiten Schritt die Über-70-Jährigen und in einem dritten Schritt Personen, die älter als 60 Jahre alt sind.

Die Bescheinigungen werden von den Apotheken bei der Abgabe eingesammelt und mit einem Apothekenstempel sowie der Unterschrift der abgebenden Person gekennzeichnet. Die Apotheker sind dazu aufgefordert, mindestens einmal im Monat eine Abrechnung zu schreiben, in der genau aufgelistet wird, wie viele Masken abgegeben wurden, wie hoch die eingenommene Eigenbeteiligung ist und somit den geltend gemachten Erstattungsbetrag ergibt.

Weitere Details haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa