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Impfpassfälschungen

Apotheker können Chargennummer im DAV-Portal prüfen

Apotheken müssen sich derzeit oftmals mit Impfpassfälschungen beschäftigen. Um künftig einfacher mögliche Fakes zu entlarven, wird das DAV-Portal um eine neue Funktion erweitert. Damit sollen Apotheker die Chargennummern der verimpften Covid-19-Impfstoffe überprüfen können. Ab Donnerstag soll die Funktion im Portal bereitstehen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 14.12.2021  15:42 Uhr
Apotheker können Chargennummer im DAV-Portal prüfen

Um die Impfpassfälschungen besser eindämmen zu können, wird das Apotheken-Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ab Donnerstag, den 16. Dezember, eine neue Funktion enthalten. Im Portal »mein-apothekenmanager.de« soll es dann eine neue Prüffunktion geben, mit der Apotheker die Chargennummern der verimpften Impfdosen digital zügig überprüfen können. Damit hat der DAV gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Möglichkeit entwickelt, zumindest einen Teil der Fälschungen bei den Impfpässen künftig zu erkennen.

Konkret lässt sich mit der neuen Funktion prüfen, ob die im Impfpass vorgelegte Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der Covid-19-Impfstoffe passt und die Covid-19-Impfung innerhalb des Zeitraums von der Zulassung des PEI beziehungsweise die Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. Hierüber informierte am heutigen Dienstag die ABDA die Landesapothekerkammern- und verbände. Damit können Apotheker prüfen, ob die Chargennummer im vorgelegten Impfausweis plausibel und echt sein kann. Sollte trotz positiver Prüfung der Chargennummer weiter Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises bestehen, ist die Ausstellung nach wie vor  zu verweigern, empfiehlt die ABDA. Die Chargennummer-Prüfung ist außerdem optional, muss also nicht zwangsweise erfolgen. Die ABDA betont weiter, dass nach einer Überprüfung die Chargennummer nicht in das digitale Covid-19-Impfzertifikat eingetragen wird. Die Nummer dient nur zur Überprüfung der Echtheit der vorgelegten Nachweise.

Weiter informiert die ABDA, dass die Bereitstellung der Funktion auf zwei Ebenen beziehungsweise über zwei Optionen erfolgen soll. Im Menüpunkt »Covid-19-Zertifikate« soll es ab Donnerstag eine weitere Kachel »Zum Zertifizierungsportal« geben, das der reinen Chargenprüfung dienen soll. Ohne Angaben von Patientendaten können so die Chargennummern und Gültigkeitszeiträume geprüft werden.

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