Die Anwälte Markus Fuderer und Christian Tillmanns von Meisterernst Rechtsanwälte erklärten: Als Medizinprodukte genutzte KI-Tools werden in Risikogruppen eingeteilt. Je nach Höhe des Risikos gehen verschiedene Pflichten mit der Nutzung einher. »Es gibt eine allgemeine Pflicht zur KI-Kompetenz. Sie müssen Personal einsetzen, das auf die KI geschult ist«, so Fuderer. Es gäbe dafür noch kein einheitliches Verfahren, werde aber laut seiner Prognose in naher Zukunft folgen. Tillmanns warnt zuletzt, dass es bei Gesundheitsfragen keinen Haftungsausschluss gibt – am Ende haftet also das KI-nutzende Apothekenpersonal.